Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXXVI.  SteinwRAren.

2fíi

[  Z  o

TT—T

allgemeiner ­


für  die
1  Ausfuhr  1

if

Tarifmässige  Benennung

488
489
490

491

:  10
11

152
15:

25

Rumänien.
Bimsstein
Schmirgel
Kreide  in  Stücken,  nicht  geschnitten,  und
Kreide,  zu  Stiften  oder  anders  geschnittene,
für  Billards  oder  zu  anderem  Gebrauche
Schiefer  eingerahmt  oder  nicht
Russland.
Wasserreinigungs-  und  Mühlsteine,  schwedische
und  überhauj)t  alle  ordinären  Steine,  mit
Ausschluss  der  besonders  namhaft  gemachten
Schleif-  und  Wetzsteine  (ausser  den  laut
§  145  zu  verzollenden  künstlichen  Steinen
dieser  Art),  Fliesen  jeder  Art.  Lithographiesteine, ­
  unverarbeiteter  Schiefer,  Glimmer
und  Kohlenfilter
Anmerkung:  Litbograpliirsteine  mit  Schriften  und  Zeichnungen ­
  unterliegen  den  Vorschriften  der  Censnr.
Edelsteine,  echte  und  künstliche,  ohne  Einfassung, ­
  echte  Perlen,  lose  und  auf  Schnüren,
Granaten,  Korallen  echte  und  künstliche,
unverarbeitet  (in  unverarbeiteten  und  durchbohrten ­
  Stücken)
Künstliche  Compositionen  für  Mosaiken  und
künstliche  unverarbeitete  Korallen  .  .  .
Gagat  oder  schwarze  Ambra.  Perlmutter,  Schildjiatt,
  Bernstein,  Meerschaum  unverarbeitet,
Email  in  Stücken  und  als  Pulver,  mit  Ausnahme ­
  der  blauen  zu  S  118  gehörigen.
Elephanten-  und  Mammuthbeine  ....
Alabaster,  verarbeitet,  mit  und  ohne  Verzierungen
Gyps,  Marmor,  Porjihyr,  Ser]»entin,  Schiefer  und
ähnliche  Steine,  verarbeitet,  mit  und  ohne
Verzierungen
Anmerkung:  Schiefertafeln  für  1  tâcher  werden  laut  §  8
l’kt.  2  durchgelassen.  G  roh  hehauene  und  nicht  pol  irte
Marmor-Treppenstiege  und  l’fosten  werden  mit  20  Kop.  per
Pud  verrollt.
Allgemeine  Anmerkung  zu  den  §§  152  und  153:  Wenn
Bronzeverzierungen  augenscheinlich  den  Hauptwerth  des
Gegenstandes  ausmachen  und  nicht  ahgunommen  werden
können,  so  wird  für  solche  Gegenst&nde  die  Hälfte  des  für
Bronzesachen  festgesetzten  Zolles  hehohen.
In  der  Auft/uhr  frei.
Serbien.
Mühlsteine  ira  Durchmesser  von  1  Meter  .  .  .
Bearbeitete  Gegenstände  von  Stein  über  5  Kg.
schwer,  sowie  Kreuze,Grabsteine,Monumente,
Statuen,  Säulen,  Stiegen,  Bohre  für  Wasserleitungen, ­
  Walzen  und  ähnliche  Gegenstände;
ausnahmsweise  kommen  hiezu  :  Schleifsteine,
Kehlheimer  -  Platten  ,  Lithographiesteine,

Kg.  jj  Frc.  Cent.
100j  2  I  —
100

100  !
iHUSf

50
50

Pud  I  Rubel  Kop.

Pfd.
1
Pud
1

Stück
1

2  —

2  —

Frc.  Cent,
frei  ;

Vertragsm.
Babel  !  Kop.

20

—  50

Dinar  Para
25  —

Diaar  Para
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.