Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXXVII.  Thonwaaren.

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12

108

Tarifmässige  Benennung

Deutschland.
Porzellan  und  porzellanartige  Waaren  (wieParían,
Jaspis,  Halbporzellan,  Prittenporzellan,  Weichporzellan, ­
  sog.  Elfenbeinmasse  u.  s.  w.)  :
1.  weiss
2.  weiss  mit  perlmutterartigem  Lüstre;  mit
Schrift,  Wappen,  Monogrammen  oder  in
ähnlicher  einfacher  Weise  verziert;  farbig,
gerändert,  bedruckt,  bemalt,  vergoldet  oder
versilbert
3.  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien,  soweit ­
  sie  dadurch  nicht  unter  Nr,  20  fallen
(S.  auch  Kurze  Waaren.)
Anmerkungen:  1.  Porzellan  unterscheidet  sich  von  anderen
Topferwaaren  dadurch:  a)  dass  es  an  dünnen  Stellen,  sowie ­
  an  den  Kanten  des  Bruchs  das  Licht  durchscheinen
lässt;  b)  dass  die  Glasur  durchsichtig  ist  und  eine  glänzende ­
  Oberfläche  hat;  c)  dass  der  Bruch  ein  gesintertes
(glasiges,  muscheliges)  Ansehen  hat  und  an  der  Zunge
nicht  anhängt.  —  2.  Unter  die  porzellanartigen  Waaren
fallen  alle  Fabrikate,  welche  von  edlem,  dem  echten  Porzellan ­
  ebenbürtigen  Material  hergestellt  sind  und  die
charakteristischen  Merkmale  des  letzteren  (gesinterten
[glasigen,  muscheligen],  mehr  od.  weniger  durchscheinenden
Scherben  [Bruch])  zeigen,  während  ihre  Glasur  meist
metallische  Beimischungen  enthält  und  sich  den  Fayenceglasuren ­
  nähert,  wogegen  der  Fayencebruch  stets  noch  eine
poröse  Qualität  zeigt  und  minder  oder  gar  nicht  durchscheinend ­
  ist.
In  der  Auf^fuhr  frei.

Gebrannte  Erde;  Backsteine  und  Ziegeln,)
Drainröhren  und  andere  gleichartige
Gegenstände  .  .  .  |
Fliesen  aller  Art  für  Pflasterung  und  Bau-  I  »  .
zwecke  /
Retorten  zu  Glasbereitung  und  Tiegeln  i
aller  Art
Thonpfeifen  )
Töpfergeschirr,  gemeines,  nicht  genannt  .  .  .
oder  nach  Wahl  des  Importeurs  vom  Werthe
lOo/o.
Fayence  und  Porzellan,  d.  i.  Waaren,  welche
nicht  einer  günstigeren  Classe  zugewiesen
sind,  vom  Wer  the  IO»,«.
Tn  der  Ausfuhr  frei.
Dänemark.
Mauer-  und  Dachziegel,  Fliesen  u.  Röhren  frei.
Töpferarbeit  und  andere  ordinäre  Arbeiten  aus
Erden  und  Thon,  als  die  besonders  tarifirten
Ziegelei-Erzeugnisse;  feuerfeste  Retorten  für
Gaswerke,  Röhren  und  Tiegel  mit  Einschluss ­
  von  Tiegeln  aus  Graphit  ....
sonstige

Zoll

allgemeiner ­


vertrags-



Kg.  I  Mk.

100

Pfg.

14

Mk.  I  Pfg.

Kg.  II  Frc.  Ceut.

Frc.

Cent.

100  1  80

Pfd.

Krön.  Oere  Krön.  Oere
            
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