XXXVII. Thonwaaren.
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Tarifmässige Benennung
Deutschland.
Porzellan und porzellanartige Waaren (wieParían,
Jaspis, Halbporzellan, Prittenporzellan, Weichporzellan,
sog. Elfenbeinmasse u. s. w.) :
1. weiss
2. weiss mit perlmutterartigem Lüstre; mit
Schrift, Wappen, Monogrammen oder in
ähnlicher einfacher Weise verziert; farbig,
gerändert, bedruckt, bemalt, vergoldet oder
versilbert
3. in Verbindung mit anderen Materialien, soweit
sie dadurch nicht unter Nr, 20 fallen
(S. auch Kurze Waaren.)
Anmerkungen: 1. Porzellan unterscheidet sich von anderen
Topferwaaren dadurch: a) dass es an dünnen Stellen, sowie
an den Kanten des Bruchs das Licht durchscheinen
lässt; b) dass die Glasur durchsichtig ist und eine glänzende
Oberfläche hat; c) dass der Bruch ein gesintertes
(glasiges, muscheliges) Ansehen hat und an der Zunge
nicht anhängt. — 2. Unter die porzellanartigen Waaren
fallen alle Fabrikate, welche von edlem, dem echten Porzellan
ebenbürtigen Material hergestellt sind und die
charakteristischen Merkmale des letzteren (gesinterten
[glasigen, muscheligen], mehr od. weniger durchscheinenden
Scherben [Bruch]) zeigen, während ihre Glasur meist
metallische Beimischungen enthält und sich den Fayenceglasuren
nähert, wogegen der Fayencebruch stets noch eine
poröse Qualität zeigt und minder oder gar nicht durchscheinend
ist.
In der Auf^fuhr frei.
Gebrannte Erde; Backsteine und Ziegeln,)
Drainröhren und andere gleichartige
Gegenstände . . . |
Fliesen aller Art für Pflasterung und Bau- I » .
zwecke /
Retorten zu Glasbereitung und Tiegeln i
aller Art
Thonpfeifen )
Töpfergeschirr, gemeines, nicht genannt . . .
oder nach Wahl des Importeurs vom Werthe
lOo/o.
Fayence und Porzellan, d. i. Waaren, welche
nicht einer günstigeren Classe zugewiesen
sind, vom Wer the IO»,«.
Tn der Ausfuhr frei.
Dänemark.
Mauer- und Dachziegel, Fliesen u. Röhren frei.
Töpferarbeit und andere ordinäre Arbeiten aus
Erden und Thon, als die besonders tarifirten
Ziegelei-Erzeugnisse; feuerfeste Retorten für
Gaswerke, Röhren und Tiegel mit Einschluss
von Tiegeln aus Graphit ....
sonstige
Zoll
allgemeiner
vertrags-
Kg. I Mk.
100
Pfg.
14
Mk. I Pfg.
Kg. II Frc. Ceut.
Frc.
Cent.
100 1 80
Pfd.
Krön. Oere Krön. Oere