XXXVIII. Eisen und Eisenwaaren.
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Tarifmässige Benennung
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Frankreich.
Andere Metallarbeiten :
aus Schmiedeisen, Anker, Taue und Ketten,
in den französischen Häfen und Rheden
unter den im Gesetze vom 2. Juli 1836
vorgesehenen Bedingungen ausgehscht . .
aus Schmiedeisen, Anker, Taue und Ketten,
andere
aus Schmiedeisen: Nägel mit der Maschine
erzeugt
aus Schmiedeisen: Nägel mit der Hand er
zeugt
aus Schmiedeisen : Holzschrauben, Ring
schrauben oder Hakenschrauben mit Schrau
bengängen im Durchmesser von 7 Mm. oder
darunter
aus Schmiedeisen : Holzschrauben, Ring
schrauben oder Haken schrauben mit Schrau
bengängen im Durchmesser von mehr als
7 Mm
aus Schmiedeisen: Bolzen und Schrauben
muttern
aus Schmiedeisen: Röhren, gezogene, einfach
zusammengeschweisste, mit innerem Durch
messer von 9 Mm. oder darüber ....
aus Schmiedeisen : Röhren, gezogene, einfach
zusammengeschweisste, mit innerem Durch
messer von weniger als 9 Mm
aus Schmiedeisen: Röhren, gezogene, über-
einandergeschweisste oder aufgezogene , .
aus Schmiedeisen: Röhren, Verbandstücke
jeder Art
aus Schmiedeisen: Haushaltgeräthe und alle
anderen nicht besonders benannten Waaren
aus Eisen oder Blech, polirt oder an
gestrichen
aus Schmiedeisen: Haushaltgeräthe und alle
anderen nicht besonders benannten Waaren
aus Eisen oder Blech, verzinnt, emaillirt
oder gefirnisst
ans Stahl: Taue aus Stahldraht
„ „ kleine (iegenstände aus Stahl (wie
z. B. Perlen, Schiebringe, Brochen, Finger
hüte)
aus Stahl: Haushaltgeräthe und andere nicht
besonders benannte Arbeiten aus reinem
Stahl
aus Guss- und Schmiedeisen, nicht polirt, so
fern das Gewicht des Schmiedeisens weniger
als die Hälfte des Gesammtgewichtes beträgt
aus Guss- und Schmiedeisen, nicht polirt,
wenn das Gewicht des Schmiedeisens die
Hälfte des Gesammtgewichtes erreicht oder
übersteigt
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