Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXXVIII.  Eisen  und  Eisenwaaren.

283

8

1  1

494

495

496

497
498

499

500
501

502
508

Tarifmässige  Benennung

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sã

Frankreich.
Andere  Metallarbeiten  :
aus  Schmiedeisen,  Anker,  Taue  und  Ketten,
in  den  französischen  Häfen  und  Rheden
unter  den  im  Gesetze  vom  2.  Juli  1836
vorgesehenen  Bedingungen  ausgehscht  .  .
aus  Schmiedeisen,  Anker,  Taue  und  Ketten,
andere
aus  Schmiedeisen:  Nägel  mit  der  Maschine
erzeugt
aus  Schmiedeisen:  Nägel  mit  der  Hand  erzeugt ­

aus  Schmiedeisen  :  Holzschrauben,  Ringschrauben ­
  oder  Hakenschrauben  mit  Schraubengängen ­
  im  Durchmesser  von  7  Mm.  oder
darunter
aus  Schmiedeisen  :  Holzschrauben,  Ringschrauben ­
  oder  Haken  schrauben  mit  Schraubengängen ­
  im  Durchmesser  von  mehr  als
7  Mm
aus  Schmiedeisen:  Bolzen  und  Schraubenmuttern ­

aus  Schmiedeisen:  Röhren,  gezogene,  einfach
zusammengeschweisste,  mit  innerem  Durchmesser ­
  von  9  Mm.  oder  darüber  ....
aus  Schmiedeisen  :  Röhren,  gezogene,  einfach
zusammengeschweisste,  mit  innerem  Durchmesser ­
  von  weniger  als  9  Mm
aus  Schmiedeisen:  Röhren,  gezogene,  übereinandergeschweisste
  oder  aufgezogene  ,  .
aus  Schmiedeisen:  Röhren,  Verbandstücke
jeder  Art
aus  Schmiedeisen:  Haushaltgeräthe  und  alle
anderen  nicht  besonders  benannten  Waaren
aus  Eisen  oder  Blech,  polirt  oder  angestrichen ­

aus  Schmiedeisen:  Haushaltgeräthe  und  alle
anderen  nicht  besonders  benannten  Waaren
aus  Eisen  oder  Blech,  verzinnt,  emaillirt
oder  gefirnisst
ans  Stahl:  Taue  aus  Stahldraht
„  „  kleine  (iegenstände  aus  Stahl  (wie
z.  B.  Perlen,  Schiebringe,  Brochen,  Fingerhüte) ­

aus  Stahl:  Haushaltgeräthe  und  andere  nicht
besonders  benannte  Arbeiten  aus  reinem
Stahl
aus  Guss-  und  Schmiedeisen,  nicht  polirt,  sofern ­
  das  Gewicht  des  Schmiedeisens  weniger
als  die  Hälfte  des  Gesammtgewichtes  beträgt
aus  Guss-  und  Schmiedeisen,  nicht  polirt,
wenn  das  Gewicht  des  Schmiedeisens  die
Hälfte  des  Gesammtgewichtes  erreicht  oder
übersteigt

allgemeiner


Kg.

Frc.  Cent.

Il
100'

100

t  regeln ­
  ãMiger

Frc.  Cent.

100  ,|  1  25  1  25

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100  jj  8  ;
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1001  8  —
1001|  8  —
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100  20  —
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7  20
8  —  .
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18  —
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