Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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XXXIX. Unedle Metalle und Waaren daraus. 
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549 
550 
551 
552 
553 
554 
555 
556 
557 
Tarifmässige Benennung 
558 
: 559 
560 
561 
562 
568 
Rumänien. 
Legirungen von Zinn, verschiedene, in Massen 
Zinn, reines od. Legirungen davon, in Blättern 
(Stanniol) 
Gegenstände von Zinn, gemeine, in Verbindung 
mit Blei oder Zink, auch in Verbindung mit 
Holz 
Gegenstände von Zinn, feine, und alle Gegen 
stände aus der Legirung von Zinn und 
Spiessglanz (Britanniametall), weder ver 
goldet noch versilbert 
Tara zu Post 550 bis 552: 12 in Kisten 
und Fässern, 5 in Körben, 4 in Ballen. 
Spiessglanz, und zwar: 
Spiessglanz roher (Antimonium crudum) . . 
Drucklettern, Clichés, Platten, Stempel und 
überhaupt alle beweglichen Druckertypen 
aus Metall zum Buchdrucke dienlich . . , 
Tara: 10 in Kisten und Fässern. 
Nickel und Legirungen davon, und zwar: 
Nickel, rohes, in Klumpen, geschmiedet, ge 
walzt oder in Drahtform 
Packfong, in Klumpen, geschmiedet, gewalzt 
oder in Drahtform, nicht vergoldet, nicht 
versilbert 
Tara zu Post 555 und 556: 10 in Kisten 
und Fässern, 6 in Körben, 4 in Ballen . . 
Gegenstände aus Packfong (Argentan) oder 
aus anderen Legirungen, mit înbegriff der 
aus Packfong verfertigten Imitationen von 
Gold- und Silberschmiedewaaren, weder 
vergoldet noch versilbert 
Anmerkung : Packfong, welches in den im Artikel 55(1 he- 
zeichneten Formen vorkommt, und die zum Artikel 557 
gehörigen Gegenstände zahlen, wenn sie vergoldet oder 
versilbert sind, zu den in den genannten Artikeln fest 
gesetzten Zollheträgen einen Zuschlag von 50% dieser 
Sätze. In diesem Artikel sind die Gegenstände aller Art 
ans Packfong und anderen Legirungen inbegriffen (mit Aus 
nahme der aus Packfong verfertigten Bijouterien und ver 
goldeten oder versilberten Imitationen von Gold- und Silber 
schmiedewaaren), welche in anderen Artikeln nicht ge 
nannt sind. 
Wismuth 
Tara zu Post 557 und 558: 12 in Kisten, 
6 in Körben, 4 in Ballen, 
Cadmium 
Quecksilber 
Tara zu 560: 15 in Säcken oder Fässern 
verpackt, 12 in gusseisernen Töpfen. 
Blei, und zwar: 
Blei, rohes, in jeder Form ; Bleifeilspäne; 
Bruchstücke von Gegenständen aus Blei 
Blei gewalztes und in Platten 
Bleiröhren, grosse gegossene Gegenstände, 
Kugeln, Schrot, überhaupt alle einfach ge 
gossenen Gegenstände aus Blei, welche 
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100 4 50
	        
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