Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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XXXIX.  Unedle  Metalle  und  Waaren  daraus.

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549
550
551
552

553
554

555
556
557

Tarifmässige  Benennung

558

:  559
560

561
562
568

Rumänien.
Legirungen  von  Zinn,  verschiedene,  in  Massen
Zinn,  reines  od.  Legirungen  davon,  in  Blättern
(Stanniol)
Gegenstände  von  Zinn,  gemeine,  in  Verbindung
mit  Blei  oder  Zink,  auch  in  Verbindung  mit
Holz
Gegenstände  von  Zinn,  feine,  und  alle  Gegenstände ­
  aus  der  Legirung  von  Zinn  und
Spiessglanz  (Britanniametall),  weder  vergoldet ­
  noch  versilbert
Tara  zu  Post  550  bis  552:  12  in  Kisten
und  Fässern,  5  in  Körben,  4  in  Ballen.
Spiessglanz,  und  zwar:
Spiessglanz  roher  (Antimonium  crudum)  .  .
Drucklettern,  Clichés,  Platten,  Stempel  und
überhaupt  alle  beweglichen  Druckertypen
aus  Metall  zum  Buchdrucke  dienlich  .  .  ,
Tara:  10  in  Kisten  und  Fässern.
Nickel  und  Legirungen  davon,  und  zwar:
Nickel,  rohes,  in  Klumpen,  geschmiedet,  gewalzt ­
  oder  in  Drahtform
Packfong,  in  Klumpen,  geschmiedet,  gewalzt
oder  in  Drahtform,  nicht  vergoldet,  nicht
versilbert
Tara  zu  Post  555  und  556:  10  in  Kisten
und  Fässern,  6  in  Körben,  4  in  Ballen  .  .
Gegenstände  aus  Packfong  (Argentan)  oder
aus  anderen  Legirungen,  mit  înbegriff  der
aus  Packfong  verfertigten  Imitationen  von
Gold-  und  Silberschmiedewaaren,  weder
vergoldet  noch  versilbert
Anmerkung  :  Packfong,  welches  in  den  im  Artikel  55(1  hezeichneten
  Formen  vorkommt,  und  die  zum  Artikel  557
gehörigen  Gegenstände  zahlen,  wenn  sie  vergoldet  oder
versilbert  sind,  zu  den  in  den  genannten  Artikeln  festgesetzten ­
  Zollheträgen  einen  Zuschlag  von  50%  dieser
Sätze.  In  diesem  Artikel  sind  die  Gegenstände  aller  Art
ans  Packfong  und  anderen  Legirungen  inbegriffen  (mit  Ausnahme ­
  der  aus  Packfong  verfertigten  Bijouterien  und  vergoldeten ­
  oder  versilberten  Imitationen  von  Gold-  und  Silberschmiedewaaren), ­
  welche  in  anderen  Artikeln  nicht  genannt ­
  sind.
Wismuth
Tara  zu  Post  557  und  558:  12  in  Kisten,
6  in  Körben,  4  in  Ballen,
Cadmium
Quecksilber
Tara  zu  560:  15  in  Säcken  oder  Fässern
verpackt,  12  in  gusseisernen  Töpfen.
Blei,  und  zwar:
Blei,  rohes,  in  jeder  Form  ;  Bleifeilspäne;
Bruchstücke  von  Gegenständen  aus  Blei
Blei  gewalztes  und  in  Platten
Bleiröhren,  grosse  gegossene  Gegenstände,
Kugeln,  Schrot,  überhaupt  alle  einfach  gegossenen ­
  Gegenstände  aus  Blei,  welche

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100  4  —
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