XXXIX. Unedle Metalle und Waareu daraus.
317
I
Tarif massige Benennung
11
Zoll
allgemeiner
vertrags-
35
3Ü
Serbien.
b) bearbeitet, in oder ohne Verbindung mit
anderen gewöhnlichen Materialien, sowie
kleine und grössere Glocken, Kanonen,
Säulen, Leuchter, Bügeleisen, Kaffeemühlen,
Lineale, Meterstäbe, Gewichte, Monumente,
Grabkreuze, Gefässe u. ähnliche Gegenstände
c) alle schwächeren und kleinen Gussgegenstände
aus Blech oder Draht ohne Unterschied,
ausgenommen jene, welche unter
die Classe der Kurzwaaren fallen oder
speciell benannt sind
(Siehe Kurzwaaren Nr. 61A, Z. 6, B.-Z. 3.)
Packfong, Alpacca und Nickel:
a) halb bearbeitet, d. i. in Stücken, Barren,
Blechen, Walzen, Draht, Abfällen und unbrauchbaren
Bruchstücken
b) bearbeitete, in verschiedenen Gegenständen,
in oder ohne Verbindung mit gewöhnlichen
Materialien, ausgenommen jener, welche in
die Classe der Kurzwaaren fallen oder
speciell tarifirt sind
Halb werthvolle Metalle, und zwar: China- und
Neusilber, Aluminium, Talmigold und sonstige
Gold- und Silber-Imitationen, sowie
auch gewöhnliche Metalle, wenn selbe vergoldet
oder versilbert sind; halb bearbeitete
und in Stücken, Barren, Walzen, Draht,
Abfällen und alten unbrauchbaren Bruchstücken
Anmerkung: Vollständig fertige Gegenstände ¡fallen unter
die Classe der Kurzwaaren.
Edle Metalle, rohe (siehe Classe XLII).
In der Ausfuhr frei.
Spanien.
Kg.
100
100
100
100
Dinar
100
Kg.
60
120
80
240
Para
90
Pesetas
Dinar Para
Pesetas
42
I c43
! c44
i
ce 45
! c46
j c47
I 48
e49
e50
Kupfer erster Schmelzung und altes Kupfer . .
desgl. und Messing in Barren und Stangen,
sowie altes Messing
n und Messing in Blechen und Nägeln,
sowie Kupferdraht
m und Messing in Röhren, grossen, nur roh
vorgearbeiteten Objecten, wie Kohlenpfannen
u. 8. w., ferner Kesselböden .
Messingdraht
Drahtgeflecht aus Kupfer oder Messing, unverarbeitet
Bronze, unverarbeitet
Kupfer, Bronze oder Messing in verarbeitetem
Zustande und alle Legirungen unedler Metalle,
in denen Kupfer sich befindet, in Quincailleriewaaren,
auch lackirt
Dieselben Metalle und Legirungen in vergoldeten,
versilberten oder vernickelten Gegenständen
12 50
100
22 : 50
100
100
50 i —
100
70 I —
100
80 —
100
60
100
10 I —
11
18
33
46
20
41
9
100
125
250
100
86
216
75
60
15
20
60
25
30
68
70