lOrig.-Tari fes
XLII. Edle Metalle und Münzen,
Tarifm assise II e ii e ii n u n g
Russland.
Gold, Silber, Platin in Barren und Bruch- |
stücken Irci-
Münzeir )
Anmerkung: In der Einfuhr sind verboten: russische
Scheidemünzen, silberne und kupferne, sowie aller Art
ausländische silberne und kupferne Münzen von niedriger
l’iobe.
In (1er Ausfuhr frei.
Serbien.
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Gold, Silber, Platin, halb bearbeitet, d. i.
in Stücken, Barren, Staub, Blech,
Walzen, Abfällen etc
Münzen, coursirende, Orden, Medaillen und
andere Abzeichen, welche von ver
schiedenen Staaten und öffentlichen
Vereinen für Kunst, Gewerbe und
Wissenschaft verliehen werden, von
welch einem Materiale immer . . .
frei.
Anmerkung: 1.Münzen, nicht coursirende, worden alsWaare
betrachtet und sind als halb bearbeitetes Material des
selben Metalles zu verzollen. 2. Orden, Medaillen u. andere
Abzeichen oder Gedenkzeichen, welche zum Handel ein-
gehen, oder jene, welche von Privaten, Vereinen, Corpo-
rationen verliehen werden, müssen alsWaare verzollt werden.
In (1er Ausfuhr frei.
Spanien.
Gold, Silber, Platin in Barren, Münzen, Bruch
stücken, Staub, Platten und unbrauchbar
gemachten Schmucksachen frei.
ln (1er Ausfuhr frei.
Schweiz.
Gold, Silber in Barren oder Bruch, gemünzt,
Münzkrätze, Gold- und Silberkrätze, Krätz-
sand und Krätzasche frei.
In der Ausfuhr .
Kg.
100
Schweden,
Gold, unbearbeitetes Massivgold, Goldstaub,
Unzengold
Silber, unbearbeitetes: Massivsilber,Maler- |
Silber, Silberpulver u. Unzensilber . > frei.
Münzen von Gold, Silber und Kupfer . )
In der Ausfuhr frei.
Kg.
1
Metalle, edle
Türkei.
I
Massstab der
Zollbemossg.