Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

lOrig.-Tari  fes

XLII.  Edle  Metalle  und  Münzen,

Tarifm  assise  II  e  ii  e  ii  n  u  n  g

Russland.
Gold,  Silber,  Platin  in  Barren  und  Bruch-  |
stücken  Irci-Münzeir
  )
Anmerkung:  In  der  Einfuhr  sind  verboten:  russische
Scheidemünzen,  silberne  und  kupferne,  sowie  aller  Art
ausländische  silberne  und  kupferne  Münzen  von  niedriger
l’iobe.
In  (1er  Ausfuhr  frei.

Serbien.

38

Gold,  Silber,  Platin,  halb  bearbeitet,  d.  i.
in  Stücken,  Barren,  Staub,  Blech,
Walzen,  Abfällen  etc
Münzen,  coursirende,  Orden,  Medaillen  und
andere  Abzeichen,  welche  von  verschiedenen ­
  Staaten  und  öffentlichen
Vereinen  für  Kunst,  Gewerbe  und
Wissenschaft  verliehen  werden,  von
welch  einem  Materiale  immer  .  .  .

frei.

Anmerkung:  1.Münzen,  nicht  coursirende,  worden  alsWaare
betrachtet  und  sind  als  halb  bearbeitetes  Material  desselben ­
  Metalles  zu  verzollen.  2.  Orden,  Medaillen  u.  andere
Abzeichen  oder  Gedenkzeichen,  welche  zum  Handel  eingehen,
  oder  jene,  welche  von  Privaten,  Vereinen,  Corporationen
  verliehen  werden,  müssen  alsWaare  verzollt  werden.

In  (1er  Ausfuhr  frei.

Spanien.
Gold,  Silber,  Platin  in  Barren,  Münzen,  Bruchstücken, ­
  Staub,  Platten  und  unbrauchbar
gemachten  Schmucksachen  frei.
ln  (1er  Ausfuhr  frei.
Schweiz.
Gold,  Silber  in  Barren  oder  Bruch,  gemünzt,
Münzkrätze,  Gold-  und  Silberkrätze,  Krätzsand
  und  Krätzasche  frei.
In  der  Ausfuhr  .

Kg.

100

Schweden,
Gold,  unbearbeitetes  Massivgold,  Goldstaub,
Unzengold
Silber,  unbearbeitetes:  Massivsilber,Maler-  |
Silber,  Silberpulver  u.  Unzensilber  .  >  frei.
Münzen  von  Gold,  Silber  und  Kupfer  .  )
In  der  Ausfuhr  frei.

Kg.
1

Metalle,  edle

Türkei.

I

Massstab  der
Zollbemossg.
            
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