Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XLVIII.  Zündwaaren.

397

II

Tarifmässige  Benennung

Zoll

1  »Ugemeiner


vertrags-



344
345
346

347

5  e
5e

il9d2

43

285
234
122

Oesterreich  Ungarn.
Feuerwerkskörper,  Lunten  (Zönd-  und  Sprengschnüre) ­

Zündhütchen,  gefüllte
Schiessmittel,  d.  i.  alle  explodirenden  StofiFe,
welche  zum  Schiessen  aus  Feuerwaffen  bestimmt ­
  oder  geeignet  sind,  dann  Sprengmittel, ­
  welche  aus  den  Bestandtheilen  des
Schiesspulvers  (Salpeter,  Schwefel  und  Kohle)
bestehen  (nur  gegen  besondere  Bewilligung)
Alle  nicht  unter  Nr.  346  begriffenen  Sprengmittel ­
  und  Explosivstoffe  (nur  gegen  besondere ­
  Bewilligung)
In  der  Ausfuhr  frei.
Deutschland.
Schiesspulver  frei.
Zündwaaren,  Zündschwamm,  Zündröhre  und
Zündschnüre,  Zündfläschchen,  Zündhölzchen
Anmerkung:  Zu  den  Zündwaaren  werden  Schwefelfaden,
Sebwefelhdzchen,  Zunder  (natürlicher  und  künstlicher),
Zunderpapier,  Keibzündhülzer,  dgl.  Lichte  und  Schw&mme,
Reibfldibnsse,  Zündfl&schchen,  Lunten  (auch  Pech-,  Zündoder ­
  Sprengschnüre),  Fenerschwärame  (künstliche  und  znbereitete
  [gebeizte]),  Pechfackeln,  Feuerwerk  und  Feuerwerkskörper,
  Zündröhren  zum  Sprengen,  Sprengmittel  (mit
Ausnahme  des  Schiesspulvers),  Explosivstoffe,  sofern  letztere ­
  in  Hülsen  eingehen,  und  dergleichen  gerechnet.  Gehen
Zündwaaren  in  Umschliessungen  ein,  welche  mit  einer  Reibsubstanz ­
  versehen  sind,  so  bleibt  diese  bei  der  Tanfirnng
ausser  Betracht.  In  gleicher  Weise  werden  rohe,  ungeßrbte.
  mit  Papier  beklebte  Schachteln  ans  Holzspan  behandelt, ­
  in  denen  als  der  gewöhnlichen  Fabrik  Verpackung
Zündhölzer  eingeführt  werden.
Zündhütchen  mit  oder  ohne  Füllung  ....
In  der  Ausfuhr  frei.
Belgien.
Schiesspulver  und  Dynamit  und  andere  Explosivstoffe ­
  :  ...  .
Anmerkung:  Die  Durchfuhr  von  Schiesspnlver  ist  verboten.
Ebenso  ist  der  Transport  von  Schiesspnlver  und  Dynamit
auf  Eisenbahnen  und  der  Transport  anderer  Explosivstoffe
als  Dynamit  und  Schiesspnlver  auf  allen  Strassen  untersagt.
In  der  Ausfuhr  frei.
Dänemark.
Schwefelfäden  Jrei.
Feuerschwamm,  künstlicher,  präparirter(Friction8-Feuerschwamm)

Schiesspulver  und  Fabrikate  daraus,  sowie  ähnliche ­
  explodirende  Stoffe  und  Gegenstände,
als:  Schiessbaumwolle,  Knallsilber,  Kupferhütchen ­
  mit  oder  ohne  Projectil,  Zündspiegel ­
  etc  •.
In  der  Ausfuhr  frei.

Kg.
brutto

100

Kg.

100
100

100
100

100
netto
Kg.
100

kr.

10  —
24  —

52  50
24  I  —
Mk.  '  Pfg.  I  Mk.
3

kr.

Pfg-Pfd,



1
knrtto

30  -

Pro.  Cent

12  —

Krön.

Oere

I  I
Frc.  I  Cent.

Krön.  Oere
            
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