XLVIII. Zündwaaren.
397
II
Tarifmässige Benennung
Zoll
1 »Ugemeiner
vertrags-
344
345
346
347
5 e
5e
il9d2
43
285
234
122
Oesterreich Ungarn.
Feuerwerkskörper, Lunten (Zönd- und Sprengschnüre)
Zündhütchen, gefüllte
Schiessmittel, d. i. alle explodirenden StofiFe,
welche zum Schiessen aus Feuerwaffen bestimmt
oder geeignet sind, dann Sprengmittel,
welche aus den Bestandtheilen des
Schiesspulvers (Salpeter, Schwefel und Kohle)
bestehen (nur gegen besondere Bewilligung)
Alle nicht unter Nr. 346 begriffenen Sprengmittel
und Explosivstoffe (nur gegen besondere
Bewilligung)
In der Ausfuhr frei.
Deutschland.
Schiesspulver frei.
Zündwaaren, Zündschwamm, Zündröhre und
Zündschnüre, Zündfläschchen, Zündhölzchen
Anmerkung: Zu den Zündwaaren werden Schwefelfaden,
Sebwefelhdzchen, Zunder (natürlicher und künstlicher),
Zunderpapier, Keibzündhülzer, dgl. Lichte und Schw&mme,
Reibfldibnsse, Zündfl&schchen, Lunten (auch Pech-, Zündoder
Sprengschnüre), Fenerschwärame (künstliche und znbereitete
[gebeizte]), Pechfackeln, Feuerwerk und Feuerwerkskörper,
Zündröhren zum Sprengen, Sprengmittel (mit
Ausnahme des Schiesspulvers), Explosivstoffe, sofern letztere
in Hülsen eingehen, und dergleichen gerechnet. Gehen
Zündwaaren in Umschliessungen ein, welche mit einer Reibsubstanz
versehen sind, so bleibt diese bei der Tanfirnng
ausser Betracht. In gleicher Weise werden rohe, ungeßrbte.
mit Papier beklebte Schachteln ans Holzspan behandelt,
in denen als der gewöhnlichen Fabrik Verpackung
Zündhölzer eingeführt werden.
Zündhütchen mit oder ohne Füllung ....
In der Ausfuhr frei.
Belgien.
Schiesspulver und Dynamit und andere Explosivstoffe
: ... .
Anmerkung: Die Durchfuhr von Schiesspnlver ist verboten.
Ebenso ist der Transport von Schiesspnlver und Dynamit
auf Eisenbahnen und der Transport anderer Explosivstoffe
als Dynamit und Schiesspnlver auf allen Strassen untersagt.
In der Ausfuhr frei.
Dänemark.
Schwefelfäden Jrei.
Feuerschwamm, künstlicher, präparirter(Friction8-Feuerschwamm)
Schiesspulver und Fabrikate daraus, sowie ähnliche
explodirende Stoffe und Gegenstände,
als: Schiessbaumwolle, Knallsilber, Kupferhütchen
mit oder ohne Projectil, Zündspiegel
etc •.
In der Ausfuhr frei.
Kg.
brutto
100
Kg.
100
100
100
100
100
netto
Kg.
100
kr.
10 —
24 —
52 50
24 I —
Mk. ' Pfg. I Mk.
3
kr.
Pfg-Pfd,
1
knrtto
30 -
Pro. Cent
12 —
Krön.
Oere
I I
Frc. I Cent.
Krön. Oere