Post des
Orig.-Tarifes
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L. Abfälle.
f
I
T a r i f in ä s s i g e Benennung
Schweiz.
14
Abfälle der Eisenfabrikation (Hanimerschlag,
Eisenfeilspäne); von Glashütten, Scherben,
von Glas- und Thonwaaren; der Wachs
bereitung; von Seifensiedereien die Unter
lauge; Leimleder, auch abgenützte alte
Lederstücke und sonstige lediglich zur
Leimfabrikation geeignete Hautabfälle ;
Schlem])e, Trebern, Trestern, Weinhefe,
trockene oder teigartige, Gelkuchen u. dgl.
Kückstände von ausgepressten Früchten und
öligen Samen; Kleie; Spreu; Blut, flüssiges
oder eingetrocknetes von Thieren; Horn
späne, Klauen, Knochen und Knochenmehl,
Thierflechsen; Asche von Holz, Torf und
Steinkohlen; Schlamm, Kehricht, Dünger,
thierischer (unter Vorbehalt der internatio
nalen Phylloxera-Uebereinkunft vom 3. Nov.
1881), auch Guano und andere, jedoch nicht
auf chemischem Wege zubereitete Düngungs
mittel, wie ausgelaugte Asche, Kalkasche,
Knochenschaum, Zuckererde u. dgl. frei.
Lumpen (Hadern), Maculatur, altes zerschnittenes
Tauwerk und andere zur Papierfabrikation
taugliche Abfälle
In der Ausfuhr .
Schweden.
Abfälle, Abgänge und Späne, wenn nicht beson
ders aufgeführt, Asche, roh, von Holz oder
anderen Vegetabilien, Blut von Thieren aller
Art, Glasscherben, Hörner, Klauen, Knochen,
unbearbeitet, Lumpen und Papierabfälle,
welche zur Papiererzeugung geeignet sind,
frei.
In der Ausfuhr frei.
Last
1
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Zoll
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meiner
trags-
mässiger
Frk. Kapp.
— 60
4 —
Frk.
Kapp.!
I Türkei.
ij Abfälle frei.
Anmerkung: Abfälle sind in dem der Verfassung dieses
I Tarifs zu Grunde gelegenen Vertragstarifs nicht speciell
aufgeführt.