Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

Nachtrajc. 
417 
Tarifmässige Benennung 
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Schweiz. 
Classe XXIII. Flachs, Hanf, Jute, t*arne 
und Waaren daraus. 
Gewebe aus Flachs, Hanf, Jute oder anderen 
ähnlichen Faserstoffen, glatt geköpert, ge 
mustert, roh oder halbgebleicht, mit mehr 
als 25 und höchstens 40 Kettenfaden auf 
3 Cm 
Gewebe aus Flachs, Hanf, .Tute oder anderen 
ähnlichen Faserstoffen, glatt geköpert, ge 
mustert. roh oder halbgebleicht, mit mehr 
als 40 Kettenfaden auf 3 Cm 
Battist, Linon, Taschentücher, abgepasst ohne 
Stickereien, gebleichte, bunte, gefärbte, be 
druckte, appretirte Gewebe 100 
Anmerkung: Gemischte Gewebe, sofern das Gewicht des 
Flachses etc. vorherrscht, unterliegen der Verzollung wie 
die Gewebe aus Flachs, Hanf etc. 
Kg. 
100 
100 
Bänder, leinene aller Art 
Tüll, leinene, roh. gebleicht, gefärbt .... 
Seilerarbeiten, wie Schnüre, Bindfäden, gezwirnt, 
gebleicht oder färbig; Fischnetze, Pferde 
netze u. dgl. im Tarif nicht bes. benannte 
Stricke und Ankertaue, gemeine, ungezwimte, 
rohe Schnüre und Bindfaden aus Hanf und 
anderen Faserstoffen 
Spitzen, leinene | Vertrag zwischen 
Posamentierwaaren, leinene . / Frankreich und 
Wirkwaaren, leinene . . . ) der Schweiz 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
Frk. Rapp. Frk. 
4 ’ — 
Rapp.j 
16 
16 
16 
30 
16 — 
3 
30 
16 
16 
30 
16 
16 
Schweden. 
Classe VII. Gemüse, Obst, Pflanzen und 
Pflaii/eiitlieile. 
Weintrauben, frische 
Gras: Esparto bearbeitet od. unbearbeitet! e p g g 
U. andere nicht specificirt. Arten frei.l ÿ-gi ’l 
' Esparto unbearbeitet, nicht specificirt. ge-g .g ^ 
färbt, geflochten oder gespalten . 
i Classe XIII. Getränke, 
j Wein aller Art, bis 20 Grad Alkohol . . . . 
! r von mehr als 20 Grad Alkohol 
. in Fässern, grösseren und kleineren . 
; „ in anderen Gefässen 
„ von p-Osserem Alkoholgehalt als 25 Grad 
wird wie Liqueur behandelt. 
Anmerkung: Nach Artikel 6 des zwischen Schweden und 
Spanien abgeschlossenen Handelsvertrages dürfen die direct 
aus Spanien eingefOhrten Weine mit keiner Verbranchs- 
¡ oder sonstigen städtischen Abgabe belegt werden. 
Classe XV. Holz, Kohlen, Torf. 
' Korken, geschnitten, ohne Beschläge . . . . 
Holter, General-Zolltarif. 
Kg. 
1 
Krön. Gare 
— 10 
Krön. 
1 — 7 
Liter 
1 
Kg. 
1 
1 
15 
30 
65 
1 
7 
Oere 
10 
7 I 
1 
15 ' 
i 
i
	        
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