Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

w  í£
'S'S
49
39
1
2
3
4
5
C
7
•8
.9
10
11
12
13

\  III.  Schlacht-  und  Zugvieh.

T  a  r  i  f  Hl  il  s  s  i  g  e  B  e  n  e  ii  n  u  n

Oesterreich-Ungarn.

g

stück

Füllen,  welche  der  Mutter  folgen,  frei.  i
Maulthiere,  Maulesel  und  Esel  .  .  .  .  .  1
vertragsniässig  frei.
In  der  AuKf'uhr  frei.  !

Deutschland.
Pferde,  Maulesel.  Maulthiere,  Esel  .  .
Füllen,  welche  der  flutter  folgen,  frei.
Stiere  und  Kühe
Ochsen
Jungvieh  im  Alter  bis  zu  2'2  Jahren  .
Kälber  unter  6  Wochen
Schweine
Spanferkel  unter  10  Kilogramm  .  .  .
Schafvieh
Lämmer
Ziegen  frei.
In  der  Ausfuhr  frei.

I  stück
1
i  1
I  1
i  1
;  1
I  1
1
1
1

Belgien.
Thieve,  lebende,  in  der  Ein-  und  Ausfuhr  frei.
Anmerkung.  Hierunter  sind  verstunden  Vieh.  Pferde  und
alle  lebenden  Thiere  ohne  Unterschied,  mit  Ausnahme  der
Fische.  —  Das  .Jagdgesetz  unterwirft  den  Transport,  von
Wddpret  und  insectenfressenden  Vögeln  einer  besonderen
Beschränkung.  Die  Einfuhr  von  Kindvieh  der  grauen
Steppenrace  ist  verboten.

Dänemark.
Thiere,  alle  nicht  besonders  genannten,  in  der
Ein-  und  Ausfuhr  frei.
England.  ii
Alle  Thiere  in  der  Ein-  und  Ausfuhr  frei.

Frankreich.
Pferde  (Hengste,  Wallachen,  Stuten)  .  .  .  .
Füllen  .fc.
Maulthiere  odenMaulesel  beiderlei  Geschlechts  .
Esel  beiderlei  Geschlechts  frei.
Hausthiere  :
Ochsen
Kühe
Stiere
Junge  Ochsen,  Stiere  und  Kühe
Kälber
Widder,  Schafe  und  Hammel
Lämmer  .  .
Böcke,  Ziegen  und  Zicklein
Schweine
Spanferkel
In  der  Ausfuhr  frei.

l'stück
I  1
1
1
I;
i'  1
1
1
1
1
1
1
1
1
1

Z  o

allgemeiner ­


fl.  kr.

2

Mk.  Pfg.  i¡
10  —  i

0
20
4
2
2
1

60  I
50  j
50  I

1

Frc.
30
18
5

Cent.

15  !  -
8  —
8  I  —
5  j  —
1  '  50
2  I  —
—  I  50
—  50
3  )  —
—  I  50
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.