.Xlll. Getränke.
61
36
37
38
47
181
810
311
312
TarifmAssige Benennung
Dänemark.
Spirituosen, sonst von einer Stärke von 8* und
darunter
für jeden ',4® höherer Stärke 1.875 S. mehr pr. ‘/i
wenn dieselben wegen Zusatzes von süssen
Stoffen, Gewürzen oder anderen Ingredienzien
nicht gradirt werden können, z. B. Aquavit,
Liqueur, Punschextract:
in Flaschen
sonst
Essig
Mineralwasser
S i
Zoll
allge
meiner
Pott
Krön.
1
lammt
trags-
mássiger
Oere Krön.
87 Vs
Znidi!.
1
‘/4 :
1 Pfd.
England.
Bier: für je 36 Gallonen, benannt Brombier,
Sprosenbier, Braunbier, dessen Würze vor
der Gährung ein 8]»eciiisches Saftgewicht
von unter 1 215 Grad hatte
n über 1215
Auf je 36 Gallonen Bier aller anderen Sorten,
deren Würze vor der Gährung ein speci-
fisches Gewicht von unter 1 057 Gr. . . .
u. 8. w. im Verhältniss für jede weitere
Differenz im specifischen Gewichte.
Branntwein oder Sprit: berechnet auf einem
Hydrometer, Proofs;iiritus (ausgenommen
wohlriechender), eingeschlossen , Naphtha
oder Metylalkohol, gereinigt, zum Genüsse
und Mischungen und Präparaten, welche
Sprit enthalten
S]iiritus, wohlriechender
und so im Verhältniss für jedes kleinere
Quantum.
Liqueur und andere Präparate und Getränke in
Flaschen, welche Spiritus enthalten, für
jede Gallone u. s. w. im Verhältniss für jedes
kleinere Quantum
Wein : enthaltend weniger als die folgenden
Grade, Proofspiritus mit dem SeykofTschen
Areometer erhoben, und zwar:
rothe Weine bis 26®
weisse „ „ 26®
rothe und weisse Weine bis 42®
für jeden Grad Stärke über die höchstbe
nannten entfällt ein Zuschlag von . . •
Weinhefe wie derartiger Wein
Anmerkung. 1 Gallone = 3-785 Liter.
In der Amfuhr frei.
Frankreich.
Bier (die Fabrikationssteuer ist im Zoll begriffen)
Meth (hierzu die inneren Steuern)
Orangensaft
— i 50
3 ! —
= i'ï
Gall. I Lt. Sh. P.
Lv. 8h. I P.
1 6
1 ,10
1 — 6
Hekt.
1
1
1
14
Frc.
7
20
4
Cent,
75
50
Oere
Frc.
7
20
2
Cent.
75