Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

.Xlll.  Getränke.

61

36

37
38
47
181

810
311
312

TarifmAssige  Benennung

Dänemark.
Spirituosen,  sonst  von  einer  Stärke  von  8*  und
darunter
für  jeden  ',4®  höherer  Stärke  1.875  S.  mehr  pr.  ‘/i
wenn  dieselben  wegen  Zusatzes  von  süssen
Stoffen,  Gewürzen  oder  anderen  Ingredienzien
nicht  gradirt  werden  können,  z.  B.  Aquavit,
Liqueur,  Punschextract:
in  Flaschen
sonst
Essig
Mineralwasser

S  i

Zoll

allgemeiner ­


Pott

Krön.
1
lammt

tragsmássiger


Oere  Krön.

87  Vs
Znidi!.

1
‘/4  :
1  Pfd.

England.
Bier:  für  je  36  Gallonen,  benannt  Brombier,
Sprosenbier,  Braunbier,  dessen  Würze  vor
der  Gährung  ein  8]»eciiisches  Saftgewicht
von  unter  1  215  Grad  hatte
n  über  1215
Auf  je  36  Gallonen  Bier  aller  anderen  Sorten,
deren  Würze  vor  der  Gährung  ein  specifisches
  Gewicht  von  unter  1  057  Gr.  .  .  .
u.  8.  w.  im  Verhältniss  für  jede  weitere
Differenz  im  specifischen  Gewichte.
Branntwein  oder  Sprit:  berechnet  auf  einem
Hydrometer,  Proofs;iiritus  (ausgenommen
wohlriechender),  eingeschlossen  ,  Naphtha
oder  Metylalkohol,  gereinigt,  zum  Genüsse
und  Mischungen  und  Präparaten,  welche
Sprit  enthalten
S]iiritus,  wohlriechender
und  so  im  Verhältniss  für  jedes  kleinere
Quantum.
Liqueur  und  andere  Präparate  und  Getränke  in
Flaschen,  welche  Spiritus  enthalten,  für
jede  Gallone  u.  s.  w.  im  Verhältniss  für  jedes
kleinere  Quantum
Wein  :  enthaltend  weniger  als  die  folgenden
Grade,  Proofspiritus  mit  dem  SeykofTschen
Areometer  erhoben,  und  zwar:
rothe  Weine  bis  26®
weisse  „  „  26®
rothe  und  weisse  Weine  bis  42®
für  jeden  Grad  Stärke  über  die  höchstbenannten ­
  entfällt  ein  Zuschlag  von  .  .  •
Weinhefe  wie  derartiger  Wein
Anmerkung.  1  Gallone  =  3-785  Liter.
In  der  Amfuhr  frei.
Frankreich.
Bier  (die  Fabrikationssteuer  ist  im  Zoll  begriffen)
Meth  (hierzu  die  inneren  Steuern)
Orangensaft

—  i  50
3  !  —
=  i'ï

Gall.  I  Lt.  Sh.  P.

Lv.  8h.  I  P.

1  6
1  ,10

1  —  6

Hekt.
1
1
1

14

Frc.
7
20
4

Cent,
75
50

Oere

Frc.
7
20
2

Cent.
75
            
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