Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XV.  Holz,  Kohlen,  Torf.

77

II

T  a  r  ¡  f  in  H  s  s  i  j;  e  e  ii  e  ii  ii  u  n  p

Zoll

allgemeiner ­


tragsmäseiger


13
34

mfleeen,  fallen  unter  13c  1  und  werden  mit  0  10  Mark  per
100  Kg.  oder  pr.  Festmeter  mit  0  60  Mark  belegt.  (Prenssiscbee
  Centralblatt  Nr.  26  ex  1882.)
Holzkohle,  auch  gepulverte,  geformte,  plastische
Löthkohle  frei.
Steinkohlen,  Braunkohlen,  Torf,  Torfkohlen  und
geformte  Brennmaterialien,  sowie  Coaks  frei.
In  der  Ausfuhr  frei.

5

a

b
c

12

Belgien.
Eichen-  und  Nussbaumholz
Bau-  und  Tischlerholz,  mit  Ausnahme  von  Eichenund
  Nussbaumholz,  mit  der  Rinde  oder  nicht
geschnitten
Geschnitten  mehr  als  5  Cm.  dick  ....
.  5  Cm.  stark  und  darunter  .  .  .
Verschiedenes  Holz  frei.
Anmerkung.  Begreift  hauptsächlich  anderes  als  Eichenu.
  Nussbaumholz,  gespalten  zu  Dauben.  Böttcherholz  oder
Kisten  (mit  Axt,  Schneidmesser  oder  Säge  bearbeitet),  ferner ­
  Brennholz  und  Holzstücke  mit  der  Rinde  von  weniger
als  75%  Durchmesser  am  Stammende.
Stückkohle,  Holz  und  Torf  frei.
In  der  Ausfuhr  frei.

Knb.-Meter


Frc.
1

OemL

Frc.  I  Cent.

1  3
1  6
1  9

255
126
127
246

247

249
250

Dänemark.
Torf  frei.
Kohlen  frei.
Kork,  unverarbeiteter,  frei.
Holz,  unverarbeitetes,  Buxbauin,  Ebenholz,  Flottholz, ­
  Packholz  aller  Arten,  Brennholz,  Bauholz, ­
  Reiser,  Wachholderstöcke  und  ungeschälte ­
  Weiden  frei.
Andere  Holzarten  :
a)  wenn  selbe  in  Verdecksladungen  eingehen
Anmerkung.  Diese  Art  der  Verzollung  kommt  zur  Anwendung ­
  auf  Ladungen,  welche  ausserhall)  eines  Zollortes  gelöscht ­
  werden,  und  soferne  der  Anmelder  es  wünscht,
gleichfalls  auf  Ladungen,  welche  in  einem  Zollorte  gelöscht
werden,  in  beiden  Fällen  aber  nur  unter  Beobachtung  specieller
  Bedingungen.
h)  in  anderen  Fällen
Holz,  ganz  oder  theilweise  verarbeitetes,  soweit
nicht  besonders  tarifirt:  aptirtes  Bauholz
(Schiffsbaubolz  und  anderes),  welches  seiner
Beschaffenheit  nach  zur  Verzollung  nach
dem  Gewichte  sich  nicht  eignet  .  .  .  .
In  der  Ausfuhr  frei.

per
Com-;

  Krön.

last

6

IKub.-Fnss

1

I  1

Oere

50

12

Krön.

Oere

England.  i,
Holz,  Kohlen,  Torf,  Coaks  etc.  in  der  Ein-  und  \
Ausfuhr  frei.  i

118

Frankreich.
Gemeine  Hölzer  :
Bauholz  :  Eichen,  Ulmen,  Nussbaumholz,  roh  oder
behauen,  zersägt,  in  allen  Dimensionen  frei.
            
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