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diesen Nachweis handeln. Die Statistik der Gehülfengehalte ist nun noch
sehr unvollkommen imb zwar zum großen Teil in Folge der Unthätigkeit
der kaufmännischen Vereine. Der Notstand unter den Handlungsgehülfen
ist aber von den verschiedensten Seiten anerkannt worden. Der Zwang
rechtfertigt sich um so mehr, als es ja den Gehülfen frei steht, sich durch
Beitritt zu einer freien Hülsskasse der Ortskrankenkasse zu entziehen."
Daß dieser Gesichtspunkt durchschlagend ist, findet seine Bestätigung in
der dem Reichstag inzwischen vorgelegten Novelle zum Krankenversicherungs-
geseh, nach welcher die Handlungsgehülfen mit einem Gehalt bis zie 2000 At.
der Versicherungspflicht unterworfen werden. Aus denselben Gründen
rechtfertigt sich auch wohl die Einbeziehung dieser Handlnngsgehülsen in
die Jnvaliditäts- und Altersversicherung.