Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

328-329.  Anweisung  ausländisch  unverzollter  Gegenstände.  227
')  ZurückerstaUung  der  bei  der  Anweisung  geleisteten  Sicherstestung.
328.  Ward  eine  angewiesene  Waare  in  amtliche  Berwalirnna
genommen,  so  ist  die  bei  der  Anweisung  in,  Baren  oder  in  Staawschuldverschreibungen
  geleistete  Sicherstellung  erst  dann  -uriick  -n
erstatten  nachden,  für  die  dem  Aussteller  der  Erklärung  obliegen-:
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(§.  169  a.  D.)
4.  Kingangsverzolknng  oder  mettere  Anweisung.
‘9  Verfahren  bei  Vornahme  derselben.
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