Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

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Formulare.

Zur  Zahl  278.

Obrigkeitliche  Bestätigung
über  die  Handels-  oder  Frachtbefugniß.
Von  dem  wird  hiemit  amtlich  bestätigt,  daß  N.  9L
von  gebürtig,  zu  Haus  Nr  seit
18...  wohnhaft,  ein  in  dem  Bezirke  dieser  Obrigkeit  dauernd  wohnhafter
Inländer  des  österr.  Kaiserstaates  sei,  mit  vom  18  .  ...
Zahl  die  Befugniß  zu  .  (z.  B.  Großhandel,  Spezereihandel, ­
  Großfuhrwerk  u.  dgl.)  erhielt,  und  diese  Befugniß  wirklich  ausübt,
endlich,  daß  über  sein  Vermögen  keine  Coucursverhandlung  eröffnet  wurde,
daß  daher  bei  demselben  alle  in  den  Vorschriften  über  das  Verfahren  bei
der  Anweisung  unverzollter  Waaren  vorgezeichneten  Bedingungen  vorhandensind, ­
  um  ihn  in  dieser  Beziehung  als  zur  Haftung  geeignet  zu  betrachten.
Zugleich  wird  bekräftigt,  daß  die  nebenstehende ­
  Fertigung  die  Unterschrift  oder  Firmazeichnung
  des  N.  N.  sei,  daß  diese  Unterschrift  Eigenhändige
von  dem  bei  diesem  Amte  persönlich  erschiene-  Unterschrift,
nen  und  oben  genannten  N.  N.  eigenhändig  gezeichnet ­
  wurde,  und  daß  diese  Unterschrift  die
in  gesetzlicher  Form  angenommene  Firmazeichnung ­
  desselben  ausmache.
(Sollte  die  Partei,  um  die  es  sich  handelt,  des  Schreibens  unkundig
sein,  so  hätte  die  Bestätigung  zu  lauten:)
Zugleich  wird  hier  das  Handzeichen  beigerückt  und  bekräftiget, ­
  daß  der  bei  diesem  Amte  persönlich  erschienene  N.  N.  des  Schreibens
unkundig  sei,  jedoch  sein  Handzeichen  gewöhnlich  in  der  vorstehenden  Form
seiner  Namensfertigung  beizusetzen  pflege.
Gegeben  am  18...
(Amtssiegel.)  Unterschriften.

Zur  Zahl  284.
»  Bürgschaftserklärung.
a)  Besondere  Haftn,lgserklarung.  .
Der  Unterzeichnete  erklärt,  daß  derselbe  in  Hinsicht  der  von  .....-•
zu  an  zu  bei  dem  k.  k.  Zollamte  zu  •  •
am  18  ...  erklärten  Waaren,  nämlich  (Zahl  der  Waaren  Com
und  ihr  wesentlicher  Inhalt  nach  dem  Inhalte  der  Waarenerklärung  auszudrücken) ­
  für  die  genaue  Erfüllung  der  in  der  Zoll-  und  Staatsmonopols-Ordnung
  enthaltenen  Bestimmungen  hafte,  und  für  den  Fall,  als  eine  Uebertretung
  oder  Außerachtlassung  derselben  bei  der  bemerkten  Waarensendung
stattfinden  sollte,  sich  mit  Verzichtleistung  auf  die  einem  Bürgen  zukommenden ­
  Nechtswohlthaten  verpflichte,  die  entfallenden  Zoll-  und  Strafgebühren
nach  Maß  der  im  §.  142  der  Zoll-  und  Staatsmonopols-Ordnung  enthalt
Icnen  Bestimmungen  als  Bürge  und  Zahler  unweigerlich  zu  entrichten.
            
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