22 Die Rechtspr. des preuß. Oberverwaltungsgerichts.
kan n. Denn der Wert einer Sache bestimmt sich im
Verkehr nicht bloß nach dem augenblicklichen Grade
ihrer Brauchbarkeit, sondern ebenso wesentlich nach der
Dauer der Möglichkeit ihrer bestimmungsmäßigen Ver
wendung. Line Maschine, die nach zehnjähriger Verwen
dung im Betrieb völlig unbrauchbar wird und dann
nur noch den Materialwert hat, wird bei einem Verkauf
nach siebenjährigem Gebrauch nur wesentlich unter dem
Anschaffungspreise veräußert werden können.
Für den Steuerpflichtigen ist das wirtschaftliche Er
gebnis in beiden vorbezeichneten Fällen ganz dasselbe.
Bei der Vergleichung des Gesamtwertes seines.Stamm
vermögens zu Beginn und am Schlüsse einer Wirt
schaftsperiode ist dieses um den Betrag geringer, um
welchen die zur Einkommenserzielung verwendeten Be
standteile des Stammvermögens infolge ihrer Verwen
dung innerhalb dieses Zeitraumes durch quantitative
Verringerung oder durch qualitative Verschlechterung an
Wert verloren haben. Ob nach dem ersten Jahre des
Betriebes eine Sandgrube zum ursprünglichen Werte
von 10 000 M. infolge der Ausbeutung des zehnten
Teils des Sandlagers entsprechend minderwertig gewor
den ist, oder ob eine Maschine zum Anschaffungspreise
von ebenfalls 10 000 M. infolge ihres bestimmungs
mäßigen Gebrauchs um ein Zehntel an Wert verloren
hat, ist für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich von der
selben Bedeutung; er hat in beiden Fällen durch die
Verwendung tzon Bestandteilen des Stammvermögens
zur Einkommenserzielung den Betrag von 1000 M. an
seinem Stammvermögen eingebüßt. In wirtschaftlicher
Beziehung kann ein Unterschied zwischen beiden Fällen
demnach nicht anerkannt werden.
Es besteht nun nirgends ein Zweifel ..., daß der
Wert des zur Einkommenserzielung verbrauchten Tei
les des Stammvermögens ebenso wie die eigentlichen
Betriebskosten zu den Kosten der Produktion gehört
und deshalb ebenso wie diese behufs Findung des
Reineinkommens einer bestimmten Einkommensquelle
von der Roheinnahme hieraus in Abzug gebracht wer
den muß. Nach wirtschaftlichen Grundsätzen ist also
unter dein Reineinkommen einer Einkommensquelle
immer derjenige Betrag zu verstehen, welcher sich er
gibt, nachdem von der gesamten Roheinnahme einer
bestimmten Wirtschaftsperiode sowohl die Summe der
während dieses Zeitraums tatsächlich entstandenen Be
triebskosten als auch der volle Betrag, um welchen
sich der Wert der zur Erzielung der Roheinnahme