Object: Kann das Geld abgeschafft werden?

Der größeren Deutlichkeit wegen sollen im folgenden die 
Fragen des naturalen Güteraustausches und der naturalen Wirt- 
schaftsrechnung zuerst getrennt besprochen werden, 
IL. 
Gruntzel schreibt: 
„Gibt das Geld keine Sicherheit mehr, die zur Bedarfsdeckung not- 
wendigsten Waren jederzeit zu erlangen, so verliert es gerade die Eigen- 
schaft, durch die es sich unter den übrigen Waren auszeichnet, der Waren- 
sausch schaltet es aus und wird wieder zum Naturaltausch. Ein 
solcher entstand während des Weltkrieges im sogenannten Rucksack- 
verkehr zwischen Stadt und Land, indem die Städter die Unzulänglich- 
keit der staatlichen Lebensmittelversorgung dadurch auszugleichen versuch- 
ten, daß sie selbst bei den Bauern gegen Kaffee, Zucker, Tabak, Wäsche, 
Sold — Getreide oder Mehl, Butter, Fett, Eier, Kartoffeln usw. einhandelten. 
Ein ähnliches Verfahren kam aber, auf im auswärtigen Handelsverkehr zwi- 
schen Staat und Staat. Es wurden sogenannte Wirtschaftsab- 
kommen abgeschlossen, bei welchen sich der eine Staat vom anderen die 
Lieferung wichtiger Lebensmittel und Rohstoffe (Getreide, Fleisch, Zucker, 
Kohle, Eisen usw.) ausbedang und dafür andere erhielt, welche die Gegen- 
seite abgeben konnte. Das Geld diente nur dem Zweck der Wertausgleichung“‘ 
“S. 35). 
Gruntzel schildert hier Kriegserfahrungen, die allgemein be- 
kannt sind, Die Inflation auf der einen, die steigende Warennot 
auf der anderen Seite wirkten mit vereintem Druck auf eine all- 
yemeine Preissteigerung hin, welche für die Bevölkerungsschichten 
mit festen Geldeinkünften — zumal öffentliche und private Beamte, 
Pensionäre, Rentner — verhängnisvoll zu werden drohte. So kamen 
als erste Beschränkung der Geldwirtschaft das Höchstpreisgesetz 
und die Preissteigerungsverordnungen; die zweite Einengung betraf 
die Waren: das Karten- und Bezugsscheinsystem. Allen staatlichen 
Eingriffen zum Trotz aber behauptete sich der freie Handel, und 
so kam es zu einem doppelten Wirtschaftsverkehr: dem staatlich 
geregelten und dem verbotenen. Es entstand neben dem „Rechts“- 
ein wirtschaftlich nicht minder bedeutsamer „Unrechts“- Markt 
’,hintenherum“) mit völlig verschiedenen Preisen; Höchst- oder 
Richtpreisen auf dem öffentlichen, Schleichhandels- und Ketten- 
handelspreisen auf dem heimlichen Markt. Jede Warengattung 
des „täglichen Bedarfs“ hatte einen auch für Minderbemittelte er- 
schwinglichen Preis, war aber zu diesem meist gar nicht oder doch 
nur in ungenügender Menge erhältlich; außerdem hatte sie einen 
Schleichhandelspreis, zu dem sie jederzeit angeboten wurde, der 
aber — der Schleichhandel war ja als gesetzwidrig mit großem 
Risiko verknüpft — so hoch bemessen wurde, daß seine Bezahlung
	        
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