Der größeren Deutlichkeit wegen sollen im folgenden die
Fragen des naturalen Güteraustausches und der naturalen Wirt-
schaftsrechnung zuerst getrennt besprochen werden,
IL.
Gruntzel schreibt:
„Gibt das Geld keine Sicherheit mehr, die zur Bedarfsdeckung not-
wendigsten Waren jederzeit zu erlangen, so verliert es gerade die Eigen-
schaft, durch die es sich unter den übrigen Waren auszeichnet, der Waren-
sausch schaltet es aus und wird wieder zum Naturaltausch. Ein
solcher entstand während des Weltkrieges im sogenannten Rucksack-
verkehr zwischen Stadt und Land, indem die Städter die Unzulänglich-
keit der staatlichen Lebensmittelversorgung dadurch auszugleichen versuch-
ten, daß sie selbst bei den Bauern gegen Kaffee, Zucker, Tabak, Wäsche,
Sold — Getreide oder Mehl, Butter, Fett, Eier, Kartoffeln usw. einhandelten.
Ein ähnliches Verfahren kam aber, auf im auswärtigen Handelsverkehr zwi-
schen Staat und Staat. Es wurden sogenannte Wirtschaftsab-
kommen abgeschlossen, bei welchen sich der eine Staat vom anderen die
Lieferung wichtiger Lebensmittel und Rohstoffe (Getreide, Fleisch, Zucker,
Kohle, Eisen usw.) ausbedang und dafür andere erhielt, welche die Gegen-
seite abgeben konnte. Das Geld diente nur dem Zweck der Wertausgleichung“‘
“S. 35).
Gruntzel schildert hier Kriegserfahrungen, die allgemein be-
kannt sind, Die Inflation auf der einen, die steigende Warennot
auf der anderen Seite wirkten mit vereintem Druck auf eine all-
yemeine Preissteigerung hin, welche für die Bevölkerungsschichten
mit festen Geldeinkünften — zumal öffentliche und private Beamte,
Pensionäre, Rentner — verhängnisvoll zu werden drohte. So kamen
als erste Beschränkung der Geldwirtschaft das Höchstpreisgesetz
und die Preissteigerungsverordnungen; die zweite Einengung betraf
die Waren: das Karten- und Bezugsscheinsystem. Allen staatlichen
Eingriffen zum Trotz aber behauptete sich der freie Handel, und
so kam es zu einem doppelten Wirtschaftsverkehr: dem staatlich
geregelten und dem verbotenen. Es entstand neben dem „Rechts“-
ein wirtschaftlich nicht minder bedeutsamer „Unrechts“- Markt
’,hintenherum“) mit völlig verschiedenen Preisen; Höchst- oder
Richtpreisen auf dem öffentlichen, Schleichhandels- und Ketten-
handelspreisen auf dem heimlichen Markt. Jede Warengattung
des „täglichen Bedarfs“ hatte einen auch für Minderbemittelte er-
schwinglichen Preis, war aber zu diesem meist gar nicht oder doch
nur in ungenügender Menge erhältlich; außerdem hatte sie einen
Schleichhandelspreis, zu dem sie jederzeit angeboten wurde, der
aber — der Schleichhandel war ja als gesetzwidrig mit großem
Risiko verknüpft — so hoch bemessen wurde, daß seine Bezahlung