Full text : Die nach dem Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetze versicherten Personen

Sachregister.

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Gegensatze  zum  Hausgewerbetreibenden ­
  XIX  2.
Tallyleute  II  6.
Tantiemen  X  5.  7.
Taschengeld  1X2.  3,  X  10.  11.
Taxator  II  6.
Techniker  III11.  15,  IV  13,  XIV  6.  7.
Technische  Lehrkräfte  IV  10.
Theaterunternchmungcn  IV  11.  12.
Theilung,  auf  Th.  spielende  Musiker,
Schauspieler  IV  12,  X  5.
Thicrarzt  einer  Pferdebahngesellschaft
XIV  6.
Todtengräber  112  Zff.  6,  III  24,  XVIII  3.
Toilettcngeld  X  11.
Torfmakler  II  6.
Treideleibetrieb  I  20.
Trinkgeld  XVIII  3.
u.
Uebercinkunft  s.  Vertrag.
Uhrmacher  als  Hausgewerbetreibender
XIX  1.
Umfang  der  Vers.Pflicht  I  5,  XV  1,  ļ
XVII  9.
Unfallrentc,  Befreiung  der  Personen,
welche  11.  beziehen,  von  der  Vers.Pflicht ­
  III  49  ff.
Unfallversichcrungsgesctzc  III  49,  IX  1,
XVII  5.
Unglücksfälle,  Arbeiten  zur  Hilfe  bei
U.  VI  36.
Unständige  Arbeiter  VI  5  ff.
Unterbrechung  des  Arbeitsverhältnisses
VI  15,  XVIII  7.
Unterhalt,  freier  IX  2.  3,  X  10  ff.;
allein  die  Wohnung,  Nahrung  und
Kleidung,  die  lediglich  dem  Beschäf-  ;
tifiteli  gewährt  wird  als  fr.  U.  gerechnet
  X  10.
Unternehmer  s.  Betriebsunternehmer.
Untcrnchmcrgcwinn  II  3,  XIX  1.  8.  14.
Unterstützung,  Arbeiten  als  Gegenleistung
gegen  gewährte  Unterstützung  I  11,
VI  23.
Unterstützungsgehalt  III  48.
Urlaub,VersicherungspflichtvonBeamten
während  des  U.  Ill  21.

V.
Veränderung  der  Beschäftigungsverhält,
nisse  VIH  2,  X  io
Verbände  und  Körperschaften,  deren
Beamte  von  der  Vers.Pflicht  ausgeschlossen
  sind  III  io;  der  Begriff  des

„höheren  Bureaudienstes"  anwendbar
auf  die  Beamten  derartiger  V.  Ill  11.
Verdienen,  der  Lohn  ist  ein  verdienter
Entgelt,  nicht  ein  auf  Wohlthätigkeit
beruhendes  Einkommen  III  39.
Bereinigung,  übt  die  V.  Mehrerer  zu
gemeinschaftlicher  Arbeit,  Einfluß  auf
die  Frage  nach  der  Unternehmereigenschaft
  Il  11,  VII  3,  XVIII  6,
Nachtrag.
Bereinsbote  I  12  Zff.  5,  VII  3.
Verhältniß  zwischen  Lohnhöhe  und  Versicherungsbeiträgen ­
  VI  11.
Verheerungen,  Arbeiten  zur  Hilfe  bei
V.  durch  Naturereignisse  VI  36.
Verhcirathung,  Einfluß  der  V.  auf  die
Versicherung  V  2.
Verkehrsstörungen,  Arbeiten  zur  Beseitigung ­
  von  V.  VI  36.
Verpflegung  von  Ortsarmen  s.  Armenverpflegung;
  Freie  V.  während  der
Beschäftigung  im  Auslande  als  Lohn
angerechnet  X  4.
VcrPflegttngSstationen  VI22,  XI1.  2.
Versicherter  I  6.
Versicherungsagent  Nachtrag.
Bersicherungspflicht,  (Grundlage  der  Versicherung ­
  I  1.  V.  setzt  thatsächliche
Arbeitsleistung  voraus  118;  der  V.
„nicht  unterliegen",  von  der  V.  „ausgeschlossen ­
  sein",  von  der  V.  „befreit
sein",  in  die  V.  „nicht  eintreten"
III  29.  80.81.  41.
Vertrag  zwischen  Eltern  und  Kindern
wegen  Gewährung  von  Lohn  IX  2.  8,
X  10.  11;  V.  wegen  Gewährung  von
Kostgeld  an  Lehrlinge  X  10.
Vertreter,  zu  V.  sind  nur  Deutsche
wählbar  V  6;  ferner  nur  männliche
Versicherte  V  1.
Verwaltungsbehörde,  Zuständigkeit,  bestimmt ­
  durch  den  Beschäftigungsort
des  Versicherten  XX  2;  Festsetzung
des  durchschnittlichen  Jahresarbeits-Verdienstes
  der  land-  und  forstwirthschaftlichen
  Arbeiter  und  Betriebsbeamten ­
  X  9,  XIV  6,  des  Turchschmttswerthes
  der  Tantiemen  und
Naturalbezüge  X  9;  Entscheidung
über  Anträge  auf  Befreiung  von  der
Vers.Pflicht  III  56.
Verwaltungsbehörde,  untere  III  56,  X  15;
vorgesetzte  Behörden!  56;  Bestimmung
des  Werthes  der  Naturalbezüge  durch
die  untere  V.  X  9.
            
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