Sachregister.
327
Gegensatze zum Hausgewerbetreibenden
XIX 2.
Tallyleute II 6.
Tantiemen X 5. 7.
Taschengeld 1X2. 3, X 10. 11.
Taxator II 6.
Techniker III11. 15, IV 13, XIV 6. 7.
Technische Lehrkräfte IV 10.
Theaterunternchmungcn IV 11. 12.
Theilung, auf Th. spielende Musiker,
Schauspieler IV 12, X 5.
Thicrarzt einer Pferdebahngesellschaft
XIV 6.
Todtengräber 112 Zff. 6, III 24, XVIII 3.
Toilettcngeld X 11.
Torfmakler II 6.
Treideleibetrieb I 20.
Trinkgeld XVIII 3.
u.
Uebercinkunft s. Vertrag.
Uhrmacher als Hausgewerbetreibender
XIX 1.
Umfang der Vers.Pflicht I 5, XV 1, ļ
XVII 9.
Unfallrentc, Befreiung der Personen,
welche 11. beziehen, von der Vers.Pflicht
III 49 ff.
Unfallversichcrungsgesctzc III 49, IX 1,
XVII 5.
Unglücksfälle, Arbeiten zur Hilfe bei
U. VI 36.
Unständige Arbeiter VI 5 ff.
Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses
VI 15, XVIII 7.
Unterhalt, freier IX 2. 3, X 10 ff.;
allein die Wohnung, Nahrung und
Kleidung, die lediglich dem Beschäf- ;
tifiteli gewährt wird als fr. U. gerechnet
X 10.
Unternehmer s. Betriebsunternehmer.
Untcrnchmcrgcwinn II 3, XIX 1. 8. 14.
Unterstützung, Arbeiten als Gegenleistung
gegen gewährte Unterstützung I 11,
VI 23.
Unterstützungsgehalt III 48.
Urlaub,VersicherungspflichtvonBeamten
während des U. Ill 21.
V.
Veränderung der Beschäftigungsverhält,
nisse VIH 2, X io
Verbände und Körperschaften, deren
Beamte von der Vers.Pflicht ausgeschlossen
sind III io; der Begriff des
„höheren Bureaudienstes" anwendbar
auf die Beamten derartiger V. Ill 11.
Verdienen, der Lohn ist ein verdienter
Entgelt, nicht ein auf Wohlthätigkeit
beruhendes Einkommen III 39.
Bereinigung, übt die V. Mehrerer zu
gemeinschaftlicher Arbeit, Einfluß auf
die Frage nach der Unternehmereigenschaft
Il 11, VII 3, XVIII 6,
Nachtrag.
Bereinsbote I 12 Zff. 5, VII 3.
Verhältniß zwischen Lohnhöhe und Versicherungsbeiträgen
VI 11.
Verheerungen, Arbeiten zur Hilfe bei
V. durch Naturereignisse VI 36.
Verhcirathung, Einfluß der V. auf die
Versicherung V 2.
Verkehrsstörungen, Arbeiten zur Beseitigung
von V. VI 36.
Verpflegung von Ortsarmen s. Armenverpflegung;
Freie V. während der
Beschäftigung im Auslande als Lohn
angerechnet X 4.
VcrPflegttngSstationen VI22, XI1. 2.
Versicherter I 6.
Versicherungsagent Nachtrag.
Bersicherungspflicht, (Grundlage der Versicherung
I 1. V. setzt thatsächliche
Arbeitsleistung voraus 118; der V.
„nicht unterliegen", von der V. „ausgeschlossen
sein", von der V. „befreit
sein", in die V. „nicht eintreten"
III 29. 80.81. 41.
Vertrag zwischen Eltern und Kindern
wegen Gewährung von Lohn IX 2. 8,
X 10. 11; V. wegen Gewährung von
Kostgeld an Lehrlinge X 10.
Vertreter, zu V. sind nur Deutsche
wählbar V 6; ferner nur männliche
Versicherte V 1.
Verwaltungsbehörde, Zuständigkeit, bestimmt
durch den Beschäftigungsort
des Versicherten XX 2; Festsetzung
des durchschnittlichen Jahresarbeits-Verdienstes
der land- und forstwirthschaftlichen
Arbeiter und Betriebsbeamten
X 9, XIV 6, des Turchschmttswerthes
der Tantiemen und
Naturalbezüge X 9; Entscheidung
über Anträge auf Befreiung von der
Vers.Pflicht III 56.
Verwaltungsbehörde, untere III 56, X 15;
vorgesetzte Behörden! 56; Bestimmung
des Werthes der Naturalbezüge durch
die untere V. X 9.