Object: Bergwirtschaftliche Arbeitsgemeinschaft

g) Fünfte Aufgabe: Kontrolle des Mineral- und Metallmarktes 
durch Teilnahme an allen Syndikatsbestrebungen und durch Schaf- 
fung von Monopolen. 
h) Sechste Aufgabe: Anregung zur Weiterentwicklung der berg- 
rechtlichen Verhältnisse, namentlich der Verfügungsrechte, in na- 
tionalem Sinne. 
i) Siebente Aufgabe: Vertretung der Berg- und Hüttenwirtschaft 
in allen handelspolitischen Fragen. 
Zur Lösung dieser Aufgaben sind von der bergwirtschaftlichen 
Abteilung des Reichswirtschaftsamtes folgende Gruppen vorhan- 
dener Landesbehörden oder -institute zu gemeinsamer Arbeit zu- 
sammenzufassen: 1. die geologischen Landesanstalten; 2. die geo- 
logischen und mineralogischen Universitätsinstitute, vielleicht auch 
die geographischen; 3. dieselben Institute der Technischen Hoch- 
schulen; 4. die Bergakademien und die Bergbauabteilungen der 
Technischen Hochschulen; 5, die Bergpolizeibehörden; 6. die 
Staatsbergbauverwaltungen; 7. verschiedene Stellen der Reichsver- 
waltung, z. B. die Verteilungsstelle für Kalisalze im Reichsamt des 
Innern, das Reichskolonialamt u. a. 
k) Die Zusammenfassung der in diesen Instituten und Behörden 
bereits geleisteten geologischen und bergwirtschaftlichen Arbeit 
durch die erwähnte Reichsinstanz hätte in der Weise zu geschehen, 
daß bei der Zentralbehörde auf Grund jener Vorarbeiten und Akten 
ein Bergwerkskataster angelegt wird, das nach einheitlichem 
Muster alle bergwirtschaftlichen Daten über die einzelnen nutz- 
baren Mineralvorkommen verzeichnet, durch neue Untersuchungen 
ergänzt und in einer Vorratsschätzung nach Menge, Güte und Bau- 
würdigkeitsgraden gipfelt. Verfrachtungs- und Verhüttungsverhält- 
nisse, Arbeiter- und Kraftversorgung sind natürlich ebenfalls zu 
berücksichtigen. Gruben- und Mineralvorkommen des Auslandes 
sind in ähnlicher Weise übersichtlich zu verzeichnen, und zwar 
unter besonderer Berücksichtigung des Wettbewerbes mit den deut- 
schen Lagerstätten und der Roherzversorgung der deutschen Hütten. 
Ferner haben diese Reichslagerstättenkataster für In- und Ausland 
die Besitz-, Beteiligungs- und Syndikatsverhältnisse zu verzeichnen, 
um die Konzern-, Monopol- und sonstigen Finanzbildungen er- 
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