Full text: Die Sozialversicherung in der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken

bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Unfall, Quarantäne, 
Schwangerschaft, Niederkunft, Pflege erkrankter Angehöriger), c) Zah- 
lung ergänzender Unterstützungen (Stillgeld, Sterbegeld, Gelder zur 
Beschaffung von Gegenständen der Krankenpflege), d) Zahlung von 
Arbeitslosenunterstützungen, e) Zahlung ‚von Invalidenunterstützungen, 
f) Zahlung von Unterstützungen an die Angehörigen von Lohnarbeitern 
bei Todesfall oder Verschollenheit ihres Ernährers. 
Ehe wir aber an die Betrachtung der Wege und Normen der 
Arbeiterversorgung in allen angeführten Fällen des Lohnverlustes gehen, 
müssen wir den Aufbau der entsprechenden sowjetistischen Organe 
und ihr Finanzsystem kennen lernen. 
Il. Das Orgyanisationssystem. 
Das Organisationssystem der Sozialversicherung in der Sowjetunion 
weist höchst eigentümliche Abweichungen von allen bisher existierenden, 
sowie auch von den gegenwärtig in andern Ländern bestehenden Sy 
stemen auf. 
Die Durchführung der Sozialversicherung in Sowjetrußland obliegt, 
soweit sie die medizinische Hilfeleistung der Arbeiter und deren Ange- 
hörigen betrifft, dem Volkskommissariat für Gesundheitswesen und dessen 
Organen; soweit sie aber die Unterstützungsgelder betrifft, den dem 
Arbeitskommissariat unterstehenden Organen der Sozialversicherung *). 
Doch arbeiten die Organe des V.K, für Gesundheitswesen (wo es 
sich um. die medizinische. Hilfeleistung für die Versicherten handelt) 
nicht selbständig, sondern unter Anleitung und Kontrolle von Gewerk: 
schafts- und Versicherungsorganisationen. Laut der Ende 1922 ver: 
5ffentlichten „Verordnung“ wird zur allgemeinen Leitung und Ver- 
waltung der Angelegenheiten, betr, ärztliche und arzneilsche Hilfeleistung 
für die Versicherten,, innerhalb des V.K. für Gesundheitswesen ein 
„Unteramt für die medizinische Hilfe für Versicherte‘*‘ gebildet, mit 
*) Um dem in. sowjetistische Verhältnisse uneingeweihten Leser zum 
vollen Verständnis der Arbeitsbedingungen der sowjetistischen Versiche- 
rungsorgane zu verhelfen, heben wir hervor, daß diese Kommissariate 
keineswegs der Arbeiterklasse fernstehende Behörden sind, wie die 
Ministerien der bourgeoisen Länder, Die Wahl der Volkskommissare er- 
folgt auf den alljährlichen Bundeskongressen aller Werktätigen — auf 
den Kongressen der Arbeiter- und Bauern-Deputierten-Räte. Die Kandi- 
äatur des Kommissars der Arbeit wird im Einverständnis mit dem Zentral- 
rat der Gewerkschaften aufgestellt, Die Leiter der provinziellen Arbeits- 
und Gesundheitsämter werden in der gleichen Weise von den entspre- 
chenden Kongressen der Arbeiter- und Bauern-Deputierten-Räte gewählt. 
In derselben Weise erfolgt auch die Wahl des Leiters des höchsten 
wirtschaftlichen Organs der Republik, des Obersten Volkswirtschaftsrates, 
dessen Präsilium ebenfalls im Einvernehmen mit den zentralen Gewerk: 
schaftsorganisationen gewählt wird.
	        
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