Full text: Die Methoden der Volkszählung, mit besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten

Zeitpächter, die auf den gepachteten Gütern leben, 
von Gütern: 
63. über 300 Morgen, 64. von 15 — 300 Morgen ein 
schliesslich, 65. unter 15 Morgen. 
Lassbauern. 66. 
Beisassen in den Städten und auf dem Lande. 
67. von Renten, oder dem Ertrage wissenschaftlicher 
und künstlerischer Arbeiten, oder dem Grosshandel 
lebend; 68. von dem Betriebe mechanischer Künste, 
Handwerke, Detailhandel, Gastwirthschaft u. dergl. 
lebend; 69. von Handarbeit lebend. 
Studirende. 70. 
Geholfen und Lehrlinge bei Gewerben: 
71. Bei der Landwirtschaft als Administratoren, Ver 
walter, Schreiber etc. 72. Beim Grosshandel, wissen 
schaftlichen und künstlerischen Beschäftigungen. 73. Bei 
mechanischen Künsten, Handwerken, Detailhandel und 
dergleichen. 
Domestiken: 
74. Herrschaftliche. 75. Bei der Landwirtschaft oder 
andern Gewerben. 
Jungfrauen über 14 Jahr, Frauen und Wittwen in Gewerbe 
für eigene Rechnung, oder Diensten. 
Die eigenthümlichen oder erblichen Gütern selbst 
vorstehen: 
76. Besitzerinnen adeliger Güter. 
Besitzerinnen bürgerlicher oder bäuerlicher Güter: 
77. von mehr als 300 Morgen; 78. von 15 bis 300 Mor 
gen einschliesslich ; 79. unter 15 Morgen. 
Die für ihre Person das Bürgerrecht ihres Wohn 
orts gewonnen haben. 80. 
Die Zeitpachtungen selbst vor stehen von Gütern; 
81. über 300 Morgen; 82. von 15 bis 300 Morgen ein 
schliesslich; 83. unter 15 Morgen. 
Die Lassbauerhöfe selbst bewirtschaften. 84. 
Beisassen: 
85. die selbstständig von Renten, wissenschaftlicher oder 
künstlerischer Arbeit, oder vom Grosshandel leben. 
86. Die selbstständig von mechanischen Künsten, Hand 
werken , Detailhandel, Gastwirthschaft u. s. w. leben. 
87. Von gemeiner Handarbeit lebend. 
Gehülfen und Lehrlinge bei Gewerben: 
88. Bei der Landwirtschaft, als Wirtschafterinnen, 
Ausgeberinnen u. dergl. 89. Bei wissenschaftlichen und 
känstlerischen Beschäftigungen u. dergl. 90. Bei mecha 
nischen Künsten, Handwerken, Detailhandel u. dergl. 
Domestiken: 
91. Herrschaftliche. 92. Bei der Landwirtschaft und 
andern Gewerben. 
Unter besonderer Aufsicht der Regierung. 
Wegen Hülflosigkeit. 
Verlassene, Arme und Kranke, die in Privatwohnungen von 
öffentlicher Unterstützung leben. 
Kinder bis zum vollendeten 14. Jahre: 
93. Knaben. 94. Mädchen. 
Personen zwischen 14 und 60 Jahren: 
95. Männer. 96. Frauen. 
Alte über 60 Jahr: 
97. Männer. 98. Frauen. 
Verlassene, Arme und Kranke, die in öffentlichen Anstalten 
untergebracht sind. 
Kinder bis zum vollendeten 14. Jahre: 
99. Knaben. 100. Mädchen. 
Personen zwischen 14 und 60 Jahren: 
101. Männer. 102. Frauen. 
Alte über 60 Jahr: 
103. Männer. 104. Frauen. 
Wahnsinnige in öffentlichen und Privatanstalten: 
105. Männliche. 106. Weibliche. 
Anzahl aller Personen, die wegen Hülflosigkeit unter Auf 
sicht der Regierung stehen. 107. 
Wegen Vergehungen. 
Unter polizeilicher Aufsicht wegen schändlichen Wandels 
oder bezeigter Neigung zu Verbrechen: 
108. Männliche. 109. Weibliche. 
In Correctionshäusern : 
110. Männliche. 111. Weibliche. 
Wegen Schulden verhaftet; 
112. Männliche. 113. Weibliche. 
Im Gefängnisse als Inquisiten : 
114. Männliche. 115. Weibliche. 
Abgeurtheilte Verbrecher in Zuchthäusern und Festungen. 
Auf 1 Jahr und darunter: 
116. Männliche. 117. Weibliche. 
Auf mehr als 1 und weniger als 10 Jahre : 
118. Männliche. 119. Weibliche. 
Auf 10 Jahr und darüber bis Zeitlebens: 
120. Männliche. 121. Weibliche. 
Anzahl aller Personen, welche wegen Vergehungen unter 
besonderer Aufsicht der Regierung stehen. 122. 
III. Religiöse Verhältnisse der Einwohner. 
Evangelisch - Lutherische. 
123. Pfarrkirchen. 124. Gottesdienstliche Versammlungs 
örter, welche keine Parochialrechte haben. 125. Ordi- 
nirte Prediger. 126. Katecheten und andere nicht ordi- 
nirte Religionslehrer. 127. Evangelich-lutherische Ein 
wohner. 
Evangelisch - Reformirte. 
128. Pfarrkirchen. 129. Gottesdienstliche Versammlungs 
örter, welche keine Parochialrechte haben. 130. Ordi- 
nirte Prediger. 131. Katecheten und andere nicht ordi- 
nirte Religionslehrer. 132. Evangelisch-reformirte Ein 
wohner. 
Römisch - Katholische. 
133. Parochialkirchen. 134. Gottesdienstliche Versamm 
lungsörter, welche keine Parochialrechte haben. 
Weltgeistliche: 
135. Höhere Geistlichkeit. 136. Pfarrer. 137. Kapläne 
und Vikarien. 
Klostergeistlichkeit. 
Mannsklöster. 
Aus eigenen Mitteln bestehend: 
138. Klöster. 139. Personen. 
Von Almosen lebend: 
140. Klöster. 141. Personen. 
Frauenklöster. 
Aus eigenen Mitteln bestehend: 
142. Klöster. 143. Personen. 
Von Almosen lebend: 
144. Klöster. 145. Personen. 
Anzahl der römisch-katholischen Einwohner. 146. 
Mennoniten. 
147. Gottesdienstliche Versammlungshäuser. 148. Zur 
mennonitischen Gemeine gehörige Einwohner. 
Juden. 
149. Gottesdienstliche Versammlungshäuser. 150. Pri- 
vilegirte oder geschützte Judenfamilien. 151. Zu den 
selben gehörige Personen. 152. Geduldete fremde Juden.. 
153. Anzahl aller Personen jüdischer Religion. 
IV Unterriclitsaiistalteii. 
Elementarschulen. 
Oeffentliche : 
154. Schulen. 155. Lehrer und Lehrerinnen. 156. Schul er_ 
157. Schülerinnen. 
Concessionirte oder tolerirte Privatschulen: 
158. Schulen. 159. Lehrer und Lehrerinnen. 160. Schüler- 
161. Schülerinnen. 
Bürger- und Mittelschulen. 
Allgemeine Bürgerschulen. 
Oeffentliche Schulen. 
Für Söhne: 
162. Schulen. 163. Lehrer. 164. Schüler. 
Für Töchter: 
165. Schulen. 166. Lehrer und Lehrerinnen. 167. Schüle 
rinnen. 
Privatschulen. 
Für Söhne: 
168. Schulen. 169. Lehrer. 170. Schüler. 
Für Töchter: 
171. Schulen. 172. Lehrer und Lehrerinnen. 173. Schüle 
rinnen. 
Niedere Specialschulen, z. B. Zeichenschulen für Handwerker etc. : 
174. Die Schulen und deren Bestimmung sind nament 
lich anzugeben. 175. Lehrer. 176. Schüler. 
Höhere Bildungsanstalten. 
Gelehrte Schulen : 
177. Schulen. 178. Lehrer. 179. Schüler. 
Höhere Specialschulen: 
180. Die einzelnen Institute sind hier namentlich einzu 
tragen. 181. Lehrer. 182. Studirende. 
Universitäten. 
Lehrer : 
183. Ordentliche Professoren. 184. Ausserordentliche 
Professoren. 185. Privatdocenten, welche im letzten 
Jahre gelesen haben. 186. Zahl aller Lehrenden. 
Studirende : 
187. Theologen. 188. Juristen. 189. Mediciner. 190. Zu 
keiner der drei obern Facultäten gehörig. 191. Studirende. 
Oeffentlich anerkannte Gesellschaften, deren Zweck die 
Beförderung der Wissenschaften, schönen und mecha 
nischen Künste, oder des Landbaues ist. 
192. Namentliche Angabe derselben. 193. Anzahl der 
Mitglieder. 
V. Polizeiaiistalten. 
Oeffentliche Sicherheit. 
194. Unterpolizeiofficianten. 195. Nachtwächter. 196*
	        
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