Zeitpächter, die auf den gepachteten Gütern leben,
von Gütern:
63. über 300 Morgen, 64. von 15 — 300 Morgen ein
schliesslich, 65. unter 15 Morgen.
Lassbauern. 66.
Beisassen in den Städten und auf dem Lande.
67. von Renten, oder dem Ertrage wissenschaftlicher
und künstlerischer Arbeiten, oder dem Grosshandel
lebend; 68. von dem Betriebe mechanischer Künste,
Handwerke, Detailhandel, Gastwirthschaft u. dergl.
lebend; 69. von Handarbeit lebend.
Studirende. 70.
Geholfen und Lehrlinge bei Gewerben:
71. Bei der Landwirtschaft als Administratoren, Ver
walter, Schreiber etc. 72. Beim Grosshandel, wissen
schaftlichen und künstlerischen Beschäftigungen. 73. Bei
mechanischen Künsten, Handwerken, Detailhandel und
dergleichen.
Domestiken:
74. Herrschaftliche. 75. Bei der Landwirtschaft oder
andern Gewerben.
Jungfrauen über 14 Jahr, Frauen und Wittwen in Gewerbe
für eigene Rechnung, oder Diensten.
Die eigenthümlichen oder erblichen Gütern selbst
vorstehen:
76. Besitzerinnen adeliger Güter.
Besitzerinnen bürgerlicher oder bäuerlicher Güter:
77. von mehr als 300 Morgen; 78. von 15 bis 300 Mor
gen einschliesslich ; 79. unter 15 Morgen.
Die für ihre Person das Bürgerrecht ihres Wohn
orts gewonnen haben. 80.
Die Zeitpachtungen selbst vor stehen von Gütern;
81. über 300 Morgen; 82. von 15 bis 300 Morgen ein
schliesslich; 83. unter 15 Morgen.
Die Lassbauerhöfe selbst bewirtschaften. 84.
Beisassen:
85. die selbstständig von Renten, wissenschaftlicher oder
künstlerischer Arbeit, oder vom Grosshandel leben.
86. Die selbstständig von mechanischen Künsten, Hand
werken , Detailhandel, Gastwirthschaft u. s. w. leben.
87. Von gemeiner Handarbeit lebend.
Gehülfen und Lehrlinge bei Gewerben:
88. Bei der Landwirtschaft, als Wirtschafterinnen,
Ausgeberinnen u. dergl. 89. Bei wissenschaftlichen und
känstlerischen Beschäftigungen u. dergl. 90. Bei mecha
nischen Künsten, Handwerken, Detailhandel u. dergl.
Domestiken:
91. Herrschaftliche. 92. Bei der Landwirtschaft und
andern Gewerben.
Unter besonderer Aufsicht der Regierung.
Wegen Hülflosigkeit.
Verlassene, Arme und Kranke, die in Privatwohnungen von
öffentlicher Unterstützung leben.
Kinder bis zum vollendeten 14. Jahre:
93. Knaben. 94. Mädchen.
Personen zwischen 14 und 60 Jahren:
95. Männer. 96. Frauen.
Alte über 60 Jahr:
97. Männer. 98. Frauen.
Verlassene, Arme und Kranke, die in öffentlichen Anstalten
untergebracht sind.
Kinder bis zum vollendeten 14. Jahre:
99. Knaben. 100. Mädchen.
Personen zwischen 14 und 60 Jahren:
101. Männer. 102. Frauen.
Alte über 60 Jahr:
103. Männer. 104. Frauen.
Wahnsinnige in öffentlichen und Privatanstalten:
105. Männliche. 106. Weibliche.
Anzahl aller Personen, die wegen Hülflosigkeit unter Auf
sicht der Regierung stehen. 107.
Wegen Vergehungen.
Unter polizeilicher Aufsicht wegen schändlichen Wandels
oder bezeigter Neigung zu Verbrechen:
108. Männliche. 109. Weibliche.
In Correctionshäusern :
110. Männliche. 111. Weibliche.
Wegen Schulden verhaftet;
112. Männliche. 113. Weibliche.
Im Gefängnisse als Inquisiten :
114. Männliche. 115. Weibliche.
Abgeurtheilte Verbrecher in Zuchthäusern und Festungen.
Auf 1 Jahr und darunter:
116. Männliche. 117. Weibliche.
Auf mehr als 1 und weniger als 10 Jahre :
118. Männliche. 119. Weibliche.
Auf 10 Jahr und darüber bis Zeitlebens:
120. Männliche. 121. Weibliche.
Anzahl aller Personen, welche wegen Vergehungen unter
besonderer Aufsicht der Regierung stehen. 122.
III. Religiöse Verhältnisse der Einwohner.
Evangelisch - Lutherische.
123. Pfarrkirchen. 124. Gottesdienstliche Versammlungs
örter, welche keine Parochialrechte haben. 125. Ordi-
nirte Prediger. 126. Katecheten und andere nicht ordi-
nirte Religionslehrer. 127. Evangelich-lutherische Ein
wohner.
Evangelisch - Reformirte.
128. Pfarrkirchen. 129. Gottesdienstliche Versammlungs
örter, welche keine Parochialrechte haben. 130. Ordi-
nirte Prediger. 131. Katecheten und andere nicht ordi-
nirte Religionslehrer. 132. Evangelisch-reformirte Ein
wohner.
Römisch - Katholische.
133. Parochialkirchen. 134. Gottesdienstliche Versamm
lungsörter, welche keine Parochialrechte haben.
Weltgeistliche:
135. Höhere Geistlichkeit. 136. Pfarrer. 137. Kapläne
und Vikarien.
Klostergeistlichkeit.
Mannsklöster.
Aus eigenen Mitteln bestehend:
138. Klöster. 139. Personen.
Von Almosen lebend:
140. Klöster. 141. Personen.
Frauenklöster.
Aus eigenen Mitteln bestehend:
142. Klöster. 143. Personen.
Von Almosen lebend:
144. Klöster. 145. Personen.
Anzahl der römisch-katholischen Einwohner. 146.
Mennoniten.
147. Gottesdienstliche Versammlungshäuser. 148. Zur
mennonitischen Gemeine gehörige Einwohner.
Juden.
149. Gottesdienstliche Versammlungshäuser. 150. Pri-
vilegirte oder geschützte Judenfamilien. 151. Zu den
selben gehörige Personen. 152. Geduldete fremde Juden..
153. Anzahl aller Personen jüdischer Religion.
IV Unterriclitsaiistalteii.
Elementarschulen.
Oeffentliche :
154. Schulen. 155. Lehrer und Lehrerinnen. 156. Schul er_
157. Schülerinnen.
Concessionirte oder tolerirte Privatschulen:
158. Schulen. 159. Lehrer und Lehrerinnen. 160. Schüler-
161. Schülerinnen.
Bürger- und Mittelschulen.
Allgemeine Bürgerschulen.
Oeffentliche Schulen.
Für Söhne:
162. Schulen. 163. Lehrer. 164. Schüler.
Für Töchter:
165. Schulen. 166. Lehrer und Lehrerinnen. 167. Schüle
rinnen.
Privatschulen.
Für Söhne:
168. Schulen. 169. Lehrer. 170. Schüler.
Für Töchter:
171. Schulen. 172. Lehrer und Lehrerinnen. 173. Schüle
rinnen.
Niedere Specialschulen, z. B. Zeichenschulen für Handwerker etc. :
174. Die Schulen und deren Bestimmung sind nament
lich anzugeben. 175. Lehrer. 176. Schüler.
Höhere Bildungsanstalten.
Gelehrte Schulen :
177. Schulen. 178. Lehrer. 179. Schüler.
Höhere Specialschulen:
180. Die einzelnen Institute sind hier namentlich einzu
tragen. 181. Lehrer. 182. Studirende.
Universitäten.
Lehrer :
183. Ordentliche Professoren. 184. Ausserordentliche
Professoren. 185. Privatdocenten, welche im letzten
Jahre gelesen haben. 186. Zahl aller Lehrenden.
Studirende :
187. Theologen. 188. Juristen. 189. Mediciner. 190. Zu
keiner der drei obern Facultäten gehörig. 191. Studirende.
Oeffentlich anerkannte Gesellschaften, deren Zweck die
Beförderung der Wissenschaften, schönen und mecha
nischen Künste, oder des Landbaues ist.
192. Namentliche Angabe derselben. 193. Anzahl der
Mitglieder.
V. Polizeiaiistalten.
Oeffentliche Sicherheit.
194. Unterpolizeiofficianten. 195. Nachtwächter. 196*