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D. Industrie.
1. Die Kleingewerbe.
Handwerker und vorherrschend für den örtlichen Bedarf beschäftigte Gewerbtreibende und Künstler.
I. Provinz Preussen.
[Ir gleicher Weise für die Übrigen Provinzen ]
Classification
der Handwerke und der
vorherrschend für den
örtlichen Bedarf arbeiten
den Gewerbe
nach dem
Zollvereinsformulare *).
Geschäfte
oder
Etablissements.
Zahl der
einfachen
Ge
schäfte,
Zahl der
combinir-
ten Ge
schäfte,
das heisst
in welchen
nur eines I mehrere
der nebenverzeich-
neten Gewerbe etc.
betrieben werden.
Persönliche Kräfte.
Arbeit
geber.
Principale,
Herren,
Meister
etc.,
Unter
nehmer.
männ- weib
lich. lieh.
Arbeitnehmer.
Technisch
oder
kauf
männisch
gebildetes
Aufsichts
personal.
mann- weib
lich. lieh.
Gesellen
und
Gehülfen.
männ- weib
lich. lieh.
Lehrlinge.
mäun- weib
lich. lieh.
10
11
Sonstige
Arbeiter
excl.
Tage
arbeiter
und
Kinder.
lieh.
12
Tich!
13
Tage-
arbeiter.
männ- weib
lich. lieh.
14
Kinder
unter 14
Jahren.
rr
15
16
Uch.
Summa
aller
Be
schäftig
ten.
17
18
I. Bereitung von Nahrungsmitteln.
Bäcker.
Kuchenbäcker, PfefTerküchler u. Conditoren.
Verfertiger von Product en aus Getreide,
Mehl und Stärke.
Fleischer oder Schlächter, Rauchfleisch- und
W urstmacher.
Fischer, welche die Fischerei gewerbsweise
treiben.
Kunst-, Blumen- und Handelsgärtner.
II. Persönliche Dienstleistungen.
Barbiere.
Friseure und Tourenmacher.
Inhaber von Badeanstalten.
Inhaber von Waschanstalten.
Scharfrichter, Abdecker und Wasenmeister.
III. Berei tu n g von Stoff en für gewerb
liche und häusliche Zwecke.
Gerber, Lederbereiter.
Seifensieder und Lichtzieher.
Verfertiger von Streichriemen, Beinschwarz,
Kienruss.
Verfertiger von Dinten und Farben, Fir
nissen, Wichsen, Schmieren.
IV. Verfertiger von Stein-, irdenen
und Glaswaaren.
Steinmetzen und Steinhauer.
Töpfer, Ofenmacher und Verfertiger von
irdenen Waaren.
Glaser, Glasschleifer und Glasbläser.
V. Bauhandwerker.
Maurer und Mauerflickarbeiter.
Zimmer-, Schilder-, Rouleaux-Maler, An
Streicher, Vergolder, Stafflrer, Stukkateure
Goldleisten- und Goldrahmenmacher.
Zimmerleute, auch Zimmerflickarbeiter.
Brunnenbauer, Brunnen- und Pumpenmacher
Dachdecker, insbesondere: Schindel-, Stein
Ziegel- und Schieferdecker.
Steinsetzer oder Pflasterer.
Schornsteinfeger.
VI. Maschinen-, Mühlen-, Wagen -
und Schiffsbau.
Mühlenhauer und Mühlenflickarbeiter.
Spritzenmacher.
Räder- und Stellmacher.
Wagenbauer.
Schiffbauer und Schiffszimmerleute.
Segelmacher und Netzstricker.
VII. Metallarbeiter.
Grob-, Huf-, Kessel-, Pfannen-, Ketten
und Sensenschmiede.
Schlosser, worunter auch: Zirkel-, Zeug-,
Bohr-, Säge-, Messer-, Nagel-, Büchsen
schmiede, Sporer, Feilenhauer, Instrumen
tenschleifer und Scheerenschleifer.
Waflenschmiede, Schwerdtfeger.
Nadler, Haftel-, Schlingen-, Haar- und Draht-
Siebmacher.
Kupferschmiede.
Roth-, Gelb- und Glockengiesser.
Klempner in Blech und Zink.
Gürtler, Bronceure, Neugold-, Neusilber-
Arbeiter und Metallknopfmacher.
Zinn- und Bleigiesser.
Gold- und Silberarbeiter und Bijoutiers.
Steinschneider, Pettschaftstecher, Graveure
Gold- und Silberschläger.
VIII. Instrumentenmacher.
Mechaniker für mathematische, optische
pyhsikalische Instrumente.
Chirurgische Instrumentenmacher und Bau
dagisten.
Verfertiger musikalischer Instrumente aller
Art.
Klein- und Grossuhrmacher, Uhrgehäuse
und Zifferblattmacher.
IX. Bereitung von Gespinnsten u|nd
Geflechten.
Wollspinner und Wollstricker.
Flachsbereiter, Leinenspinner und Leinen
Stricker.
Watten- und Dochtmacher.
Verfertiger von geflochtenen Decken und
Matten.
Seiler und Reepschläger.
X. Zurichtung von Geweben.
Tuehscheerer und Tuchbereiter.
Färber aller Art.
Bleicher, Kalanderer, Mangeier, Appreteure
Presser, sofern solche nicht Fabrikanten
oder in den Fabriken beschäftigt sind.
XL Bereitung von Lederwaaren.
Schuh- und Pantoffelmacher und Altflicker
Handschuhmacher. .
Kürschner und Rauchwaarenhändler, auch
Mützenmacher.
Riemer, Sattler, Beutler, Täschner.
XII. Bereitung fertiger Kleidungs
stücke.
Schneider und Corsetmacher.
Posamentiere und Zeugknopfmacher.
Putzmacher und Putzmacherinnen.
Gold-, Silber- und Seidensticker, Tapisserie
arbeiter, Blumen-, Haar- und Federbusch-,
Schmuckfedern -, Strohhut-, Epauletten-,
Paramentenmacher und Verfertiger künst
licher Haararbeiten.
Hutmacher, Filzmacher und Hutstafflrer.
XIII. Verfertiger von Holzwaaren.
Tischler, Stuhlmacher, Möbelmacher undll
Möbelpolirer.
Gross- und Kleinböttcher.
Verfertiger grober Ilolzwaaren, als: Schuhe,II
Löffel, Leisten, Mulden und dergl.
Korbwaarenmacher.
Tapeziere, Decorateure und Polsterwaaren-jl
arbeiten
Sonnen- und Regenschirmmacher.
XIV. Verfertiger kurzer Waaren von||
Holz, Horn, Bein, Metall, Bernstein.
Drechsler aller Art in diesen Stoffen.
Verfertiger von Spiel- und feinen Holz-||
waaren.
Haarkammmacher.
Bürstenbinder und Pinselmacher.
Buchbinder und Futteralmacher.
XV. Gewerbszweige für Kunstdar-H
Stellungen und Ausschmückungs-
Gegenstände.
Bilder-, Blumen-, Porzellanmaler, Daguerro-||
typisten, Photographen und Coloristen.
Lackirer aller Art, als: Blech-, Holz- undll
Tuchlackirer.
Kupferstecher, Hornstecher und Horn
sehneider.
Verfertiger von Steinpapp- und Pappwaaren,l|
Atrappen und Goldborten, auch Verfer-;|
tiger von Gipsfiguren und dergleichen.
Architekten, Bildhauer, Maler, Erzgiesser,|
Giseleure, Galvanoplastiker und andere)|
der bildenden Kunst Angehörige.
Musiker, welche sich ihrer Kunst an festen||
Orten widmen.
Umherziehende Musiker.
Stehende Theater und Personal derselben.
Umherziehende Schauspieler, Equilibristen||
und Schausteller.
XVI. Handwerke und bestimmt ab-||
gegrenzte Ge werbzweige, welche
nur provinziell oder nur örtlich
Vorkommen
(sind in besondere Colonnen einzutragen).
in Gross . _ _
•welchen Principien jemals das Richtige treffen könnte. Nur indem man die ganze Industrie
nehmer berücksichtigt, gelangt man zu einem zutreffenden Bilde.