fullscreen: error

. e t 
' Der Völkerbund sollte ersucht werden, seine Wirt- 
schaftsorganisation anzuweisen, auf Grund der von 
der gegenwärtigen Konferenz aufgestellten Grund- 
sätze die Möglichkeit zu prüfen, ob die verschiedenen 
Staaten weitere Schritte tun können, um eine ver- 
nünftige Behandlung des Handels durch Beseiti- 
gung oder Senkung der Schranken zu fördern, die 
übermäßige Jollsätze dem internationalen Handel be- 
reiten. 
Ju dieser Untersuchung sollte die Wirtschaftsorgani- 
sation Vertreter der verschiedenen Regierungen ~ mit 
Einschluß von Nichtmitgliedern des Völkerbundes 
und, soweit nötig, die zuständigen Spitzenverbände des 
Handels, der Industrie, der Landwirtschaft und der 
Arbeitnehmer heranziehen. 
Das Ziel der Untersuchung sollte sein, die Ausdehnung 
des internationalen Handels auf einer angemessenen 
Grundlage zu ermutigen und gleichzeitig die berechtigten 
Interessen der Produzenten und der Arbeiter an der Er- 
langung eines gerechten Entgeltes sowie die berechtigten 
Interessen der Verbraucher an einer Stärkung ihrer Kauf- 
kraft gebührend zu berücksichtigen. 
2. Fiskalische Belastung von Einfuhrwaren 
Die Konferenz hat festgestellt, daß jett leider der Brauch 
herrscht, Einfuhrwaren mit inneren Abgaben, wie Ver- 
brauchssteuern, Akzisen, Octroi, Verkehrsteuern, Ab- 
fertigungsgebühren usw. zu belegen, die auf heimische 
Erzeugnisse gar nicht oder nicht in gleichem Maße an- 
gewendet werden. 
Die Konferenz ist der Ansicht, daß die Staaten nicht 
berechtigt sind, dem internationalen Handel dadurch 
Hindernisse in den Weg zu legen, daß sie ausländische 
Erzeugnisse schwerer belasten als gleiche oder ähnliche 
heimische Erzeugnisse. 
Wenn Waren rechtmäßigerweise zollfrei eingeführt sind 
oder wenn sie den Zoll sowie die dazugehörigen Neben- 
gebühren entrichtet haben, müssen sie als rechtmäßig 
nationalisiert angesehen werden und sollten nach ihrer 
Einfuhr auf die gleiche Behandlung Anspruch haben 
wie die heimischen Erzeugnisse. 
Die Konferenz hat es für wünschenswert gehalten, in 
bezug auf das obenerwähnte Verfahren folgendes zu 
empfehlen: 
1. Alle inneren Abgaben, wie Verbrauchssteuern, Akzisen, 
Octroi, Verkehrsteuern, Abfertigungsgebühren usw., 
mit enen die Erzeugnisse eines fremden Landes belegt 
sind, sollten in gleicher Weise und in gleichem Maße 
von den Erzeugnissen aller fremden Länder und von 
den gleichen oder ähnlichen heimischen Erzeugnissen 
erhoben werden. 
2 Die Staaten sollten davon absehen, Verbrauchs- 
abgaben oder andere innere Abgaben zum Jwecke 
eines verschleierten Schutßes der nationalen Erzeug- 
nisse zu erheben. 
. 
15
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.