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I. Theil. Statistik der Anträge, Ablehnungen, Aufnahmen und Abgänge.
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Versicherungen. Die hier enthaltenen Ziffern repräsentiren die
jenigen Versicherungen dieser Kategorie nach Personen und Sum
men, in denen die Zahlung der Versicherungssummen nicht zu j
erfolgen hatte, weil die so Versicherten den entscheidenden Ter
min überlebten, und diejenigen, welche durch Nichtzahlung der
Prämie vor dem entscheidenden Termine zur Löschung kamen.
Diese Versicherungsart wurde im Anfänge reichlich, später im
mer weniger benutzt; seit 1874 kann sie, wie anderwärts
(s. Kap. 11 oben) schon angegeben, nicht mehr benutzt
werden. Würde in einer der vorliegenden Tabellen die Zahl
der jährlich zum Abschluss gelangten solchen Versicherungen
besonders aufgeführt sein, so würde man durch Minderung
derselben um die entsprechenden Ziffern der Hauptspalte 1
die jährlich zahlbar gewordenen kurzen Versicherungen er
mitteln können. Bei der geringen Bedeutung dieser Ver
sicherungsart ist davon abgesehen worden, dem Tabellen werke
zum Zwecke derartiger Ermittelungen noch einen grösseren
Umfang zu gehen.
Hauptspalte 2 enthält einmal diejenigen Versicherungen,
welche bei Lebzeiten zahlbar geworden sind, weil die Ver
sicherten das neunzigste Lebensjahr erfüllt hatten, und dann
diejenigen, bei denen die Zahlung der Versicherungssumme :
erfolgte, weil die Versicherten sich durch eine Zusatzprämie
den Anspruch erworben hatten, die Summe spätestens an
einem gewissen, vorausbestimmten, diesseits der Grenze des
vollendeten neunzigsten Lebensjahres liegenden Termine zu
erhalten, und dieser Termin erreicht worden war.
Aus diesem Grunde zahlbar wurden Versicherungssummen
zum ersten Male im Jahre 1846; die hier fragliche Versiche
rungsart (abgekürzte oder Alternadv-Versicherungen) wurde,
wie anderwärts schon erwähnt, erst im Jahre 1841 eingeführt,
und es kann nach den einschlagenden Verfassungsbestimmungen
der Termin der Zahlbarkeit des versicherten Capitales auf
einen früheren Zeitpunkt, als auf elf Jahre, vom Anfangspunkt
der Versicherung an gerechnet, nicht fest gestellt, überhaupt aber
ein kürzerer, als ein fünfjähriger, Termin nicht vereinbart
werden. Versicherungen, welche im Jahre 1841 schon 6 Jahre j
alt waren, konnten also durch Zahlung der Zusatzprämie so
modificirt werden, dass sie, wenn der Tod des Versicherten
nicht früher erfolgte, im Jahre 1846 zahlbar wurden.
Wie aus einer späteren Tabelle (Nr. XXII) hervorgeht,
wurden im Ganzen 28 Policen mit 192000 Mark bei Leb
zeiten der Versicherten um deswillen zahlbar, weil die letzteren
das neunzigste Jahr erfüllt hatten, und 243 Policen mit
1 433 7°° Mark um deswillen, weil die Versicherten den Ab-
kürzungs-1 ermin erreicht hatten. Diese zusammen 271 Policen
lauteten auf das Leben der in der Hauptspalte 2 aufgeführten
190 Personen. Die obigen beiden Versicherungssummen
ergeben die Gesammtsumme der Hauptspalte 2.
In der Hauptspalte 3 sind die Personen verzeichnet, welche
den ganzen ziemlich umfangreichen Apparat der Verwaltung
bis zur Präsentation der ausgefertigten Police in Anspruch
nahmen, dann aber von dem eingegangenen Vertrage einseitig
zurücktraten, und die Einlösung der Police verweigerten. Diese
im Ganzen für die Jahre von 1829 bis 1878 hier verzeichneten
1841 Personen, welche Versicherungen zum Belaufe von über
IlV* Millionen Mark beantragt hatten, und hierauf auch in
die Zahl der Banktheilhaber aufgenommen werden sollten,
sind gewiss zum weitaus überwiegenden Theile nicht um des
willen zurückgetreten, weil sie in der zwischen der Antrag
stellung und der Policen-Vorlage liegenden Zeit wider Erwarten
unfähig geworden wären zur Zahlung der Prämie, sondern um
deswillen, weil sie zu den nicht überlegenden, oder weil sie zu den
wankeimüthigen Naturen gehörten, manche wohl auch um des
willen, weil sie, noch vor der Einlösung der Police, von dem
Vertreter einer anderen Versicherungs-Anstalt bestimmt wurden,
ihre Versicherung lieber bei dieser zu nehmen. Durch so un
zuverlässige Contrahenten wird der Verwaltung eine recht
beträchtliche Mühwaltung ohne jeden Erfolg veranlasst, eine
ziemlich bedeutende Ausgabenlast ohne jede entsprechende
Deckung zugeschoben. Glücklicherweise steigt die Zahl der
Fälle, in denen solche »faux frais« aufgewendet werden
müssen, weder absolut, noch verhältnissmäsig; im letzten
Jahrzehnt ist sie absolut fast stets grösser gewesen, als in
den vier vorhergegangenen; allein relativ, d. h. im Verhältnis
zu den perfect gewordenen Versicherungen, ist sie auch da
nicht gewachsen. Im Ganzen ist es für die werbenden Organe
einer Versicherungs-Anstalt, insoweit diese an den hier be
obachteten Erscheinungen nicht unbetheiligt sind, gewiss kein
übles Zeugnis, wenn in 50 Jahren von 85781 Personen,
deren Versicherungen perfect geworden sind, ihrer nur 1841
oder 2,15 °/o vor Zahlung der ersten Prämie einseitig vom
Vertrage zurücktreten.
Dass es keineswegs gerade die kleinen Versicherungen
sind, deren Annahme rechtswidrig verweigert wird, erhellt aus
der Durchschnitts-Versicherungssumme der Hauptspalte 3, ver
glichen mit der Durchschnittssumme der perfect gewordenen
Versicherungen. Nach Tabelle I Hauptspalte 3 beträgt dieser
Durchschnitt 6221 Mark, jener aber beträgt 6270 Mark! —
Besonders bemerkenswert!! sind, wie schon im Eingänge
dieses Abschnittes betont wurde, die Thalsachen, welche die
Spalte 4 veranschaulichen soll.
Schon in Kraft getretene Versicherungen, insbesondere
solche, welche bereits eine längere Reihe von Jahren bestanden
haben, werden nachmals aus sehr verschiedenen Gründen
wieder aufgegeben. Bisweilen zwingt die Noth zur Aufgabe,
bisweilen ist Leichtsinn und Unüberlegtheit, bisweilen auch
Beschränktheit daran Schuld, dass die genommenen Versiche
rungen nicht fortgesetzt werden. Junge — ein- bis zwei
jährige — Versicherungen werden besonders von Solchen
aufgegeben, welche ohne Ueberzeugung von der Zweckmäsig-
keit einer Lebensversicherung, gewöhnlich gedrängt von erwerbs
süchtigen Vermittlern, sich »anwerben« Hessen, und dann das
ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht angemessene, oder
sonst ihnen lästige Opfer der Prämienzahlung nicht ferner
bringen mochten. Zahl und Betrag der aufgegebenen Ver
sicherungen kennzeichnen einigermaasen die wirtschaftliche
Bildungsstufe der bei der Lebensversicherung überhaupt be
teiligten Bevölkerungsschichten; deutlicher aber kennzeichnen
sie die Geschäftspraxis der Anstalts-Verwaltungen. Ein hoher
Procentsatz der aufgegebenen Versicherungen (diese verglichen
mit den neugeschlossenen oder mit dem Bestände) rechtfertigt
fast stets einen ungünstigen Rückschluss insbesondere auf die
Methode der Versicherungswerbung, den ungünstigsten dann,
wenn nach den Einrichtungen der betreffenden Anstalt die
Aufgabe entweder nur in den ersten Jahren, oder überhaupt,
den Verlust der ganzen geleisteten Einzahlungen zur Folge
hat. Agenten, welche ihren Beruf nicht nur als ein Mittel
des Erwerbes betrachten und Verwaltungen, welche sich ver
pflichtet fühlen, den Versicherten jederzeit mit uneigennützigem
Rathe zur Seite zu stehen und ihnen geradezu als Sachwalter
in Lebensversicherungs-Angelegenheiten zu dienen, können den
Procentsatz der Abgänge, welche ja stets, auch bei der reich
lichsten Bemessung der Abgangs-Vergütung, für die Versicherten
verlustbringend sind, in sehr mäsigen Schranken halten. Werden
nur Versicherte geworben, welche voraussichtlich die Prämien
dauernd zahlen wollen und können, wird ihnen die für ihre
Verhältnisse geeignetste Versicherungsart und Prämienzahlungs
weise anempfohlen, wird ihnen in Fällen der Noth durch