Full text : Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878

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I.  Theil.  Statistik  der  Anträge,  Ablehnungen,  Aufnahmen  und  Abgänge.

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Versicherungen.  Die  hier  enthaltenen  Ziffern  repräsentiren  diejenigen ­
  Versicherungen  dieser  Kategorie  nach  Personen  und  Summen, ­
  in  denen  die  Zahlung  der  Versicherungssummen  nicht  zu  j
erfolgen  hatte,  weil  die  so  Versicherten  den  entscheidenden  Termin ­
  überlebten,  und  diejenigen,  welche  durch  Nichtzahlung  der
Prämie  vor  dem  entscheidenden  Termine  zur  Löschung  kamen.
Diese  Versicherungsart  wurde  im  Anfänge  reichlich,  später  immer ­
  weniger  benutzt;  seit  1874  kann  sie,  wie  anderwärts
(s.  Kap.  11  oben)  schon  angegeben,  nicht  mehr  benutzt
werden.  Würde  in  einer  der  vorliegenden  Tabellen  die  Zahl
der  jährlich  zum  Abschluss  gelangten  solchen  Versicherungen
besonders  aufgeführt  sein,  so  würde  man  durch  Minderung
derselben  um  die  entsprechenden  Ziffern  der  Hauptspalte  1
die  jährlich  zahlbar  gewordenen  kurzen  Versicherungen  ermitteln ­
  können.  Bei  der  geringen  Bedeutung  dieser  Versicherungsart ­
  ist  davon  abgesehen  worden,  dem  Tabellen  werke
zum  Zwecke  derartiger  Ermittelungen  noch  einen  grösseren
Umfang  zu  gehen.
Hauptspalte  2  enthält  einmal  diejenigen  Versicherungen,
welche  bei  Lebzeiten  zahlbar  geworden  sind,  weil  die  Versicherten ­
  das  neunzigste  Lebensjahr  erfüllt  hatten,  und  dann
diejenigen,  bei  denen  die  Zahlung  der  Versicherungssumme  :
erfolgte,  weil  die  Versicherten  sich  durch  eine  Zusatzprämie
den  Anspruch  erworben  hatten,  die  Summe  spätestens  an
einem  gewissen,  vorausbestimmten,  diesseits  der  Grenze  des
vollendeten  neunzigsten  Lebensjahres  liegenden  Termine  zu
erhalten,  und  dieser  Termin  erreicht  worden  war.
Aus  diesem  Grunde  zahlbar  wurden  Versicherungssummen
zum  ersten  Male  im  Jahre  1846;  die  hier  fragliche  Versicherungsart ­
  (abgekürzte  oder  Alternadv-Versicherungen)  wurde,
wie  anderwärts  schon  erwähnt,  erst  im  Jahre  1841  eingeführt,
und  es  kann  nach  den  einschlagenden  Verfassungsbestimmungen
der  Termin  der  Zahlbarkeit  des  versicherten  Capitales  auf
einen  früheren  Zeitpunkt,  als  auf  elf  Jahre,  vom  Anfangspunkt
der  Versicherung  an  gerechnet,  nicht  fest  gestellt,  überhaupt  aber
ein  kürzerer,  als  ein  fünfjähriger,  Termin  nicht  vereinbart
werden.  Versicherungen,  welche  im  Jahre  1841  schon  6  Jahre  j
alt  waren,  konnten  also  durch  Zahlung  der  Zusatzprämie  so
modificirt  werden,  dass  sie,  wenn  der  Tod  des  Versicherten
nicht  früher  erfolgte,  im  Jahre  1846  zahlbar  wurden.
Wie  aus  einer  späteren  Tabelle  (Nr.  XXII)  hervorgeht,
wurden  im  Ganzen  28  Policen  mit  192000  Mark  bei  Lebzeiten ­
  der  Versicherten  um  deswillen  zahlbar,  weil  die  letzteren
das  neunzigste  Jahr  erfüllt  hatten,  und  243  Policen  mit
1  433  7°°  Mark  um  deswillen,  weil  die  Versicherten  den  Abkürzungs-1
  ermin  erreicht  hatten.  Diese  zusammen  271  Policen
lauteten  auf  das  Leben  der  in  der  Hauptspalte  2  aufgeführten
190  Personen.  Die  obigen  beiden  Versicherungssummen
ergeben  die  Gesammtsumme  der  Hauptspalte  2.
In  der  Hauptspalte  3  sind  die  Personen  verzeichnet,  welche
den  ganzen  ziemlich  umfangreichen  Apparat  der  Verwaltung
bis  zur  Präsentation  der  ausgefertigten  Police  in  Anspruch
nahmen,  dann  aber  von  dem  eingegangenen  Vertrage  einseitig
zurücktraten,  und  die  Einlösung  der  Police  verweigerten.  Diese
im  Ganzen  für  die  Jahre  von  1829  bis  1878  hier  verzeichneten
1841  Personen,  welche  Versicherungen  zum  Belaufe  von  über
IlV*  Millionen  Mark  beantragt  hatten,  und  hierauf  auch  in
die  Zahl  der  Banktheilhaber  aufgenommen  werden  sollten,
sind  gewiss  zum  weitaus  überwiegenden  Theile  nicht  um  deswillen ­
  zurückgetreten,  weil  sie  in  der  zwischen  der  Antragstellung ­
  und  der  Policen-Vorlage  liegenden  Zeit  wider  Erwarten
unfähig  geworden  wären  zur  Zahlung  der  Prämie,  sondern  um
deswillen,  weil  sie  zu  den  nicht  überlegenden,  oder  weil  sie  zu  den
wankeimüthigen  Naturen  gehörten,  manche  wohl  auch  um  deswillen, ­

  weil  sie,  noch  vor  der  Einlösung  der  Police,  von  dem
Vertreter  einer  anderen  Versicherungs-Anstalt  bestimmt  wurden,
ihre  Versicherung  lieber  bei  dieser  zu  nehmen.  Durch  so  unzuverlässige ­
  Contrahenten  wird  der  Verwaltung  eine  recht
beträchtliche  Mühwaltung  ohne  jeden  Erfolg  veranlasst,  eine
ziemlich  bedeutende  Ausgabenlast  ohne  jede  entsprechende
Deckung  zugeschoben.  Glücklicherweise  steigt  die  Zahl  der
Fälle,  in  denen  solche  »faux  frais«  aufgewendet  werden
müssen,  weder  absolut,  noch  verhältnissmäsig;  im  letzten
Jahrzehnt  ist  sie  absolut  fast  stets  grösser  gewesen,  als  in
den  vier  vorhergegangenen;  allein  relativ,  d.  h.  im  Verhältnis
zu  den  perfect  gewordenen  Versicherungen,  ist  sie  auch  da
nicht  gewachsen.  Im  Ganzen  ist  es  für  die  werbenden  Organe
einer  Versicherungs-Anstalt,  insoweit  diese  an  den  hier  beobachteten ­
  Erscheinungen  nicht  unbetheiligt  sind,  gewiss  kein
übles  Zeugnis,  wenn  in  50  Jahren  von  85781  Personen,
deren  Versicherungen  perfect  geworden  sind,  ihrer  nur  1841
oder  2,15  °/o  vor  Zahlung  der  ersten  Prämie  einseitig  vom
Vertrage  zurücktreten.
Dass  es  keineswegs  gerade  die  kleinen  Versicherungen
sind,  deren  Annahme  rechtswidrig  verweigert  wird,  erhellt  aus
der  Durchschnitts-Versicherungssumme  der  Hauptspalte  3,  verglichen ­
  mit  der  Durchschnittssumme  der  perfect  gewordenen
Versicherungen.  Nach  Tabelle  I  Hauptspalte  3  beträgt  dieser
Durchschnitt  6221  Mark,  jener  aber  beträgt  6270  Mark!  —
Besonders  bemerkenswert!!  sind,  wie  schon  im  Eingänge
dieses  Abschnittes  betont  wurde,  die  Thalsachen,  welche  die
Spalte  4  veranschaulichen  soll.
Schon  in  Kraft  getretene  Versicherungen,  insbesondere
solche,  welche  bereits  eine  längere  Reihe  von  Jahren  bestanden
haben,  werden  nachmals  aus  sehr  verschiedenen  Gründen
wieder  aufgegeben.  Bisweilen  zwingt  die  Noth  zur  Aufgabe,
bisweilen  ist  Leichtsinn  und  Unüberlegtheit,  bisweilen  auch
Beschränktheit  daran  Schuld,  dass  die  genommenen  Versicherungen ­
  nicht  fortgesetzt  werden.  Junge  —  ein-  bis  zweijährige ­
  —  Versicherungen  werden  besonders  von  Solchen
aufgegeben,  welche  ohne  Ueberzeugung  von  der  Zweckmäsigkeit
  einer  Lebensversicherung,  gewöhnlich  gedrängt  von  erwerbssüchtigen ­
  Vermittlern,  sich  »anwerben«  Hessen,  und  dann  das
ihren  wirtschaftlichen  Verhältnissen  nicht  angemessene,  oder
sonst  ihnen  lästige  Opfer  der  Prämienzahlung  nicht  ferner
bringen  mochten.  Zahl  und  Betrag  der  aufgegebenen  Versicherungen ­
  kennzeichnen  einigermaasen  die  wirtschaftliche
Bildungsstufe  der  bei  der  Lebensversicherung  überhaupt  beteiligten ­
  Bevölkerungsschichten;  deutlicher  aber  kennzeichnen
sie  die  Geschäftspraxis  der  Anstalts-Verwaltungen.  Ein  hoher
Procentsatz  der  aufgegebenen  Versicherungen  (diese  verglichen
mit  den  neugeschlossenen  oder  mit  dem  Bestände)  rechtfertigt
fast  stets  einen  ungünstigen  Rückschluss  insbesondere  auf  die
Methode  der  Versicherungswerbung,  den  ungünstigsten  dann,
wenn  nach  den  Einrichtungen  der  betreffenden  Anstalt  die
Aufgabe  entweder  nur  in  den  ersten  Jahren,  oder  überhaupt,
den  Verlust  der  ganzen  geleisteten  Einzahlungen  zur  Folge
hat.  Agenten,  welche  ihren  Beruf  nicht  nur  als  ein  Mittel
des  Erwerbes  betrachten  und  Verwaltungen,  welche  sich  verpflichtet ­
  fühlen,  den  Versicherten  jederzeit  mit  uneigennützigem
Rathe  zur  Seite  zu  stehen  und  ihnen  geradezu  als  Sachwalter
in  Lebensversicherungs-Angelegenheiten  zu  dienen,  können  den
Procentsatz  der  Abgänge,  welche  ja  stets,  auch  bei  der  reichlichsten ­
  Bemessung  der  Abgangs-Vergütung,  für  die  Versicherten
verlustbringend  sind,  in  sehr  mäsigen  Schranken  halten.  Werden
nur  Versicherte  geworben,  welche  voraussichtlich  die  Prämien
dauernd  zahlen  wollen  und  können,  wird  ihnen  die  für  ihre
Verhältnisse  geeignetste  Versicherungsart  und  Prämienzahlungsweise ­
  anempfohlen,  wird  ihnen  in  Fällen  der  Noth  durch
            
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