Full text : Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878

IV.  Tlieil.  Statistik  der  Finanz-Verwaltung.

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bestehen  die  ausserordentlichen  Einnahmen  in  der  Hauptsache  !
in  eingelegten  (Kautionen  und  Stiftungsgeldern  (Einzahlungen ­
  zur  Wittwenkasse  der  Beamten  der  Bank),  die  in
das  Eigenthum  der  Bank  gar  nicht  übergegangen  und  in  der
Einnahme  nur  um  deswillen  mit  aufgeführt  sind,  weil  durch  sie
die  unter  der  Verwaltung  der  Bank  stehenden  Fonds  erhöht
worden  sind,  die  Differenz  zwischen  Einnahme  und  Ausgabe  aber
eben  den  Betrag  dieser  Fonds  zu  ergeben  hat.
Im  Betreff  der  in  der  letzten  Spalte  verzeichneten  Gesammt
  -  Einnahme,  welche  sich  im  Ganzen  auf  262  531  793
Mark  belaufen  hat,  ist  nach  den  obigen  Erläuterungen  keine
weitere  Bemerkung  noting.

II.  Kapitel.
Art  und  Höhe  der  Ausgaben.

Den  wichtigsten  Posten  unter  den  Ausgaben  der  Bank
bilden  naturgemäs  die  in  der  ersten  Spalte  der  Tabelle  XXII
aufgeführten  Sterbefall-Zahlungen.  Dieselben  beliefen  sich

im  ersten  Jahrzehnt  auf  331636$  Mark  für  540  Fälle
»  zweiten  »  »  9999729  »  »  2053  »
»  dritten  »  »  19245300  »  »  3872  »
»  vierten  »  »  29  347  200  »  »  5883  »
»  fünften  »  »  49822200  »  »  9112  »
im  Ganzen  auf  in  730794  Mark  für  21460  Fälle.

Ihre  Höhe  richtet  sich  selbstredend  nach  der  Zahl  der
eingetretenen  Sterbefälle  und  der  durch  dieselben  zahlbar  gewordenen ­
  Summe  und  bedarf  daher  hier  keiner  weiteren  Erläuterung. ­
  Dass  in  den  einzelnen  Jahren  die  wirklich  geleisteten
Sterbefallzahlungen  von  der  durch  Sterbefälle  zahlbar  gewordenen
Summe  etwas  abweichen,  erklärt  sich  daraus,  dass  es,  so  sehr
auch  die  Bank  auf  rasche  Zahlungsregulirung  hält  und  obwohl
sie  deshalb  auf  die  ihr  verfassungsmäsig  zustehende  dreimonatliche ­
  Zahlungsfrist  regelmäsig  verzichtet,  aus  nahe  liegenden ­
  Gründen  doch  unmöglich  ist,  alle  Sterbefälle  noch  in
demselben  Kalenderjahre,  in  dem  der  Tod  eingetreten,  durch
Zahlung  zu  reguliren.
Bei  Lebzeiten  der  Versicherten  sind,  wie  die
beiden  nächsten  Spalten  der  Tabelle  XXII  nachweisen,  im
Ganzen  1625700  Mark  zur  Auszahlung  gekommen,  und  zwar
192000  Mark  für  28  Fälle,  in  denen  die  Versicherten  mit
Zurück  le  gun  g  des  90.  Lebensjahres  den  im  §  63  der
Bankverfassung  festgesetzten  Endpunkt  ihrer  Versicherungen
erreicht  hatten,  und  1433700  Mark  für  243  Fälle,  in  denen
sich  die  betreffenden  Versicherten  in  Gemäsheit  der  Zusatzbestimmung ­
  vom  28.  Mai  1841  durch  Entrichtung  von  Zusatzprämien ­
  die  Zahlbarkeit  der  Versicherungssumme  schon  für
jüngere  Alter  erworben  hatten.  —  Besonderes  Interesse
nimmt  die  erstere  Kategorie  in  Anspruch,  weil  ziemlich
allgemein  die  Ansicht  verbreitet  ist,  dass  die  Bestimmung  über
die  Auszahlung  der  Versicherungssumme  nach  Erfüllung  des
90.  Lebensjahres  nur  höchst  selten  in  Anwendung  komme  und
also  keinen  praktischen  Werth  habe.  Da  die  Bank  Personen,
die  älter  als  60  Jahre  sind,  nur  ausnahmsweise  und  solche,
die  das  67.  Jahr  überschritten  haben,  überhaupt  nicht  mehr
versichert,  so  konnten  natürlich  in  den  ersten  Jahrzehnten  des
Bestehens  der  Bank  Auszahlungen  von  Versicherungssummen
nach  Zurücklegung  des  90.  Lebensjahres  überhaupt  noch  nicht
Vorkommen.  Ebensowenig  vhat  aus  dem  gleichen  Grunde  bis
jetzt  schon  einer  der  in  den  letzten  30,  resp.  23  Jahren  aufgenommenen ­
  Versicherten,  deren  Zahl  besonders  gross  ist,  das
Alter  von  90  Jahren  erreichen  können  ;  vielmehr  war  dies  bis
Ende  1878  nur  bei  den  in  den  ersten  20,  resp.  27  Jahren,

also  von  1829  bis  1848,  resp.  bis  spätestens  18$$.  beigetretenen
Versicherten  möglich,  welche  bei  ihrer  Aufnahme  im  Jahre  1829
bereits  das  40.,  im  Jahre  1830  bereits  das  41  ,  im  Jahre  1831
bereits  das  42.,  u.  s.  w.,  endlich  im  Jahre  18$$  bereits  das
66.  Lebensjahr  überschritten  hatten.  Die  Zahl  dieser  Versicherten ­
  war  nach  Tabelle  IV  im  Ganzen  3946.  Bedenkt
man  nun,  dass  von  diesen  3946  Versicherten,  bei  denen  bis
Ende  1878  die  Erreichung  des  90.  Lebensjahres  überhaupt
möglich  gewesen  wäre,  manche  nur  auf  kurze  Zeit  oder  mit
Abkürzung  der  Versicherungsdauer  auf  einen  früheren  Termin,
als  das  90.  Lebensjahr,  versichert  waren  und  dass  auch  verschiedene, ­
  namentlich  noch  in  höherem  Alter,  gegen  Empfangnahme ­
  der  verfassungsmäsigen  Abgangsentschädigung  bei  Lebzeiten ­
  wieder  ausgeschieden  sind,  so  wird  man  die  Zahl
Derer,  welche  nach  Zurücklegung  des  90.  Lebensjahres  die
Versicherungssumme  ausgezahlt  erhalten  haben,  gar  nicht  so
niedrig  finden.  Kommt  doch  selbst  bei  Nichtberücksichtigung
der  vorerwähnten  Abgänge  bei  Lebzeiten  schon  auf  je  141
jener  Versicherten  einer,  der  das  90.  Lebensjahr  erreicht
und  die  Versicherungssumme  dann  bei  Lebzeiten  ausgezahlt
erhalten  hat!

Bei  der  sog.  »abgekürzten  Versicherung«,  welche
bei  der  Bank  seit  dem  Jahre  1841  eingeführt  ist,  besteht  die
Bestimmung,  dass  die  Versicherungsdauer  bis  zur  Zahlbarkeit
der  Versicherungssumme  bei  Lebzeiten  des  Versicherten  vom
Abschluss  der  Versicherung  ab  mindestens  11  Jahre  und  bei
Umwandlung  schon  länger  bestehender  Versicherungen  mindestens ­
  noch  5  Jahre  umfassen  muss.  Früher  als  im  Jahre
1846,  in  welchem  die  erste  bezügliche  Zahlung  geleistet  wurde,
konnte  daher  auch  überhaupt  noch  keine  Summe  bei  Lebzeiten
eines  Versicherten  fällig  werden.

Die  folgende  Spalte  (4)  verzeichnet  die  Zurückerstattungen,
welche  die  Versicherten  auf  ihre  Prämien  in  den  Dividenden
erhalten  haben.  Wie  schon  erwähnt,  wird  von  der  Bank  auf
jede  Normalprämie  nach  $  Jahren  eine  Dividende  vergütet,
deren  Höhe  sich  nach  den  in  den  einzelnen  Jahren  erzielten
Ueberschüssen  richtet.  Die  letzteren  werden  ohne  irgend  welche
Schmälerung  vollständig  an  die  Versicherten  zurückgewährt
und  die  Verth  eil  ung  selbst  erfolgt  nach  Verhältniss  der
Jahresprämie.

Im  Ganzen  sind  vom  Jahre  1834,  wo  die  erste  Dividendenvertheil ­
  ung  auf  die  im  Jahre  1829  gezahlten  Prämien  stattfand,
bis  zum  Jahre  1878  48601  370  Mark
als  Dividenden  vertheilt  worden.  Rechnet
man  hierzu  die  in  der  nächsten  Spalte  (5)
der  Tabelle  XXII  aufgeführten,  oben  unter
den  »Einnahmen«  schon  besprochenen
»verjährten  Dividenden«  im  Betrage ­
  von  219033  «
sowie  die  von  der  im  Jahre  1878  fällig
gewordenen  Dividende  auf  das  Jahr  1873
noch  un  erhobenen  und  deshab  zurückgestellten ­
  Beträge  von  29  511  »
so  ergiebt  sich  die  Summe  der  bis  Ende
1878  überhaupt  zur  Vertheilung  disponirten
  Dividenden  von
Und  fügt  man  dieser  Summe  nun  noch
den  Bestand  der  Ende  1878  noch  unvertheilten, ­
  den  Sicherheitsfonds  bildenden
Ueberschüsse  aus  den  letzten  $  Jahren
hinzu  mit  18097065  »
so  findet  man  die  Summe  der  in  sämmtlichen
  $0  Jahren  erzielten  »  rein  en  Uebersch ­
  üsse«  von  66946979  Mark.

48  849  914  »
            
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