Full text: An Introduction to the theory of statistics

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Arbeiterinnen im Februar 1913 von starkem Optimismus getragen; 
die vorliegende Gesetzgebung schien doch eine Reihe von Handhaben 
zu bieten; eine kraftvolle zielbewußte Durchführung wurde als selbst 
verständlich vorausgesetzt. 
All diese Hoffnungen sind bitter enttäuscht. Bei nüchterner 
Prüfung dessen, was das Hausarbeitgesetz als wirklich greifbares, 
praktisches Ergebnis dem Heimarbeiter gebracht hat, bleibt so gilt 
wie nichts übrig. In einigen Betrieben ist die Zeitversäumnis 
beim Liefern und Abholen der Arbeit verringert. In einigen -Haus- 
arbeit'betrieben sind hygienische Mängel abgestellt. Das ist alles! 
Das ist der bisherige Erfolg eines Gesetzes, das nach langjährigen 
Vorarbeiten soizalpolitischer Kreise, nach vierjährigen Reichstagsver 
handlungen geschaffen wurde zur Abstellung von Notständen, die so 
schreiend waren, daß sie im Jahre 1906 (anläßlich der Deutschen 
.Heimarbeit-Ausstellung in Berlin) den Kaiser zu einem für sozial 
politische Fragen ungewöhnlichen Vorgehen, der Einberufung des 
Kronrats, veranlaßt hatten. Diese tiefbedauerliche Tatsache ist nicht 
allein durch die Mängel des Gesetzes bedingt, sondern mich durch das 
völlige Vorsagen der arisführenden Instanzen. Heute, fünf Jahre 
nach Erlaß des Gesetzes, ist noch so gut wie nichts geschehen, um 
seine wichtigsten Bestimmungen in Kraft zu setzen. 
Noch immer fehlen die Ausführungsverordnungen zu §§ 3 
und 4 HAG. betreffend Lohnbücher und Lohnlisten. Schon bei 
den Reichstagsverhandlungen war die Besorgnis aufgetaucht, daß 
das Gesetz allzusehr mir Wechsel auf die Zukunft gebe und die Schaf 
fung fester, sofort in Wirksamkeit tretender Bestimmungen vorzu 
ziehen sei. Auch die Regierung war damals für eine andere Fas 
sung eingetreten, die dem Bundesrat die Möglichkeit gegeben hätte, 
ein Getverbe nach dem andern einzubeziehen, lind! nicht die Inkraft 
setzung der ganzen Vorschrift davon abhängig zu machen, daß erst 
alle Ausnahmen festgelegt wurden. Vielleicht wäre dann schneller 
etwas Brauchbares zustande gekommen, obgleich auch dann wohl erst 
ein umfangreicher Apparat von Erhebungen eingeleitet worden 
wäre. Unklar ist, warum die Einführung von Lohnbüchern und 
Lohnlisten so eng verbunden behandelt wird. Denn gegen die Ein-
	        
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