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Arbeiterinnen im Februar 1913 von starkem Optimismus getragen;
die vorliegende Gesetzgebung schien doch eine Reihe von Handhaben
zu bieten; eine kraftvolle zielbewußte Durchführung wurde als selbst
verständlich vorausgesetzt.
All diese Hoffnungen sind bitter enttäuscht. Bei nüchterner
Prüfung dessen, was das Hausarbeitgesetz als wirklich greifbares,
praktisches Ergebnis dem Heimarbeiter gebracht hat, bleibt so gilt
wie nichts übrig. In einigen Betrieben ist die Zeitversäumnis
beim Liefern und Abholen der Arbeit verringert. In einigen -Haus-
arbeit'betrieben sind hygienische Mängel abgestellt. Das ist alles!
Das ist der bisherige Erfolg eines Gesetzes, das nach langjährigen
Vorarbeiten soizalpolitischer Kreise, nach vierjährigen Reichstagsver
handlungen geschaffen wurde zur Abstellung von Notständen, die so
schreiend waren, daß sie im Jahre 1906 (anläßlich der Deutschen
.Heimarbeit-Ausstellung in Berlin) den Kaiser zu einem für sozial
politische Fragen ungewöhnlichen Vorgehen, der Einberufung des
Kronrats, veranlaßt hatten. Diese tiefbedauerliche Tatsache ist nicht
allein durch die Mängel des Gesetzes bedingt, sondern mich durch das
völlige Vorsagen der arisführenden Instanzen. Heute, fünf Jahre
nach Erlaß des Gesetzes, ist noch so gut wie nichts geschehen, um
seine wichtigsten Bestimmungen in Kraft zu setzen.
Noch immer fehlen die Ausführungsverordnungen zu §§ 3
und 4 HAG. betreffend Lohnbücher und Lohnlisten. Schon bei
den Reichstagsverhandlungen war die Besorgnis aufgetaucht, daß
das Gesetz allzusehr mir Wechsel auf die Zukunft gebe und die Schaf
fung fester, sofort in Wirksamkeit tretender Bestimmungen vorzu
ziehen sei. Auch die Regierung war damals für eine andere Fas
sung eingetreten, die dem Bundesrat die Möglichkeit gegeben hätte,
ein Getverbe nach dem andern einzubeziehen, lind! nicht die Inkraft
setzung der ganzen Vorschrift davon abhängig zu machen, daß erst
alle Ausnahmen festgelegt wurden. Vielleicht wäre dann schneller
etwas Brauchbares zustande gekommen, obgleich auch dann wohl erst
ein umfangreicher Apparat von Erhebungen eingeleitet worden
wäre. Unklar ist, warum die Einführung von Lohnbüchern und
Lohnlisten so eng verbunden behandelt wird. Denn gegen die Ein-