3. DER INTERVALUTARISCHE KURS,
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Provinzen, die fast alle einen selbständigen Wechselkurs auf-
"oisen. Mit den neu eroberten Ländern kamen nur noch andere
VDrtschaftsprovinzen hinzu.
In Belgien fiel dies am meisten auf. Dort hatten die Ein
wohner dazu eine besondere Scheu vor den französischen Staats-
Noten, die nicht überwunden werden konnte. Hartgeld blieb die
*ni Verkehr vorwiegende Geldart. Hierauf wurde irrtümlicher
weise von den Belgiern das geringe Schwanken ihres Wechsel
kurses zurückgeführt und nicht auf die fortbestehenden Handels
beziehungen und den ungleich günstigeren Stand ihrer ganzen
Volkswirtschaft.
Diese Maßregel des Konvents, die Anfang 1793 anzuwenden
'ersucht wurde, hatte nicht den gewünschten Erfolg; vielmehr
sank um diese Zeit der Wechselkurs weiter. Infolgedessen ent
schloß sich der Staat zur Anwendung von andern Mitteln, von
Strafbestimmungen, deren Inhalt der gleiche war, wie der dei
bereits früher zitierten Strafdekrete. Auch sie konnten nur eine
Un gun s tige Wirkung auf den Wechselkurs ausüben.
Der Wechselkurs und demgemäß das positive^ Agio der
Edelmetalle schwankte je nach der augenblicklichen Konjunktur
ln den einzelnen, unter sich im allgemeinen wenig in Beziehung
stehenden Wirtschaftsprovinzen. Infolge des höheren Agios m
einzelnen Gegenden wurde dort das Metallgeld rascher exportiert
Uß d verschwand schneller aus dem Zahlungsverkehr Dieser
Umstand ruft bei den Quantitätstheoretikern den Eindruck hervor,
a] s ob sich infolge der Masse der Assignaten — denn anderes
Uold sah man in den meisten französischen Provinzen jetzt nicht
mehr - der „Assignatenkurs“ verschlechterte. So kam man auf
die Idee einer völlig unverständlichen Massen Verteilung desPapier-
goldes innerhalb Frankreichs Grenzen.
Schließlich sind wir eine Erklärung schuldig, wie das -
stehen eines besonderen Kurses der manda s ern ‘
rechtfertigen ist. Daß diese Staatsnoten, die ansche ™ n
äußerlich sich von den Assignaten unterschieden, einen besonde
^rs haben konnten, scheint unserer Ansicht zu widersprechen.
()
Das
Geldwesen Frankreichs.