Object : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

Geringe  Zahl  der  des  Cowt  of  Sessiou  ill  Scliottlaiid.  Die  Zahl  der  zur  Ent-  |
Scheidung  gekoninieneii  Streitfälle  ist  im  Verhältniss  iiicht||
gross,  und  auch  seit  Einsetzung  der  Eiseiibahiicomiuissioii  hatlj
sich  dies  nicht  geändert.  Im  ersten  Geschäftsjahr  sind  bcií|
ihr  von  solchen  Beschwerden  aus  dem  Bublicum  gegen  die  G

ma

Eisenbahnen  nur  5  angebracht,  von  denen  eine  abgewiesen,

eine  durch  gütliche  Verständigung  der  Parteien  erledigt,  eine;

von  den  Klägern  nach  beendetem  Schriftwechsel  fallen  gelassen ­

  ist,  während  nur  zwei  gegen  die  verklagten  Eisen-|
bahnen  entschieden  wurden.  Die  eine  der  letzteren  bezog,
sich  auf  die  Bevorzugung  der  bahnseitigen  An-  und  Abfuhr,]
welche  Frage  wenigstens  betreffs  der  Abfuhr  in  Deutschlancn
schon  lange  durch  das  Betriebsreglement  zu  Gunsten  der
Eisenbahnen  beantwortet  ist,  die  andere  auf  die  Berechtigung
aus  dem  auf  der  Station  ausliegenden  Tarifbuche  Auszüge  zuj
machen:  Beides  also  verhältnissmässig  untergeordnetere  Punkte.|
Diese  nicht  weg  zu  leugnende  Tliatsache  *)  stimmt  initj

t

*)  In  der  Sitzung  des  deutschen  Reichstags  vom  24.November  1875^
gab  der  Präsident  des  Reichseisenbahnamts  die  Zahl  der  bis  dabin
Jahre  1875  beim  Reichseisenbahnamt  eingegangenen  Beschwerden  über'
deutsche  Privat-  und  Staatsbahnen,  auf  mehr  als  900  an.  Gewiss  ist  zu
berücksichtigen,  dass  der  praktische.Sinn  der  Engländer  die  ausser-j
ordentlichen  Schwierigkeiten  einer  so  complicirten  und  besonders  mit  soi
zahlreichem  Personal  arbeitenden  Verwaltung,  wie  die  der  EisenbahneUg
ist,  eher  würdigt  und  deshalb  über  kleinere  Unregelmässigkeiten  eher
hinweg  sieht,  sowie  dass  das  deutsche  Publicum  auch  weit  mehr  zur
Anrufung  der  Staatsbehörden  geneigt  ist,  zumal  bei  der  neuerdings  iu^
vielen  Kreisen,  man  darf  wohl  sagen:  Mode  gewordene  Animosität  gegew|
die  Eisenbahnen5  immerhin  aber  wird  sich  diesen  Zahlen  gegenüber^
kaum  die  Schlussfolgerung  unterdrücken  lassen,  dass  die  Eisenbahn-^
Verwaltung  in  England  dem  Publicum  im  Verhältniss  nicht  so  häuhg
Veranlassung  zu  begründeten  Beschwerden  bietet.  Allerdings,  Missstimmungen ­
  gegen  die  Eisenbahnen  finden  sich  in  allen  Ländern,  und  cs
kann  das  auch  nicht  Wunder  nehmen,  wenn  man  bedenkt,  mit  wie  viel
Millionen  Personen  mit  den  verschiedensten  Interessen  und  häufig  sehr.
weit  gebenden  Auspiüchen  die  Eisenbahnverwaltung  eines  Landes  fort'l
dauernd  es  zu  thun  hat,  wie  leicht  in  einer  so  complicirten  Verwal
tungsmaschinerie  selbst  ohne  jedes  Verschulden  Störungen  eintreteu^î
            
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