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in Fabriken. Wenn sich auch ganz vereinzelt unter der Arbeiterbevölkerung selbst eine
Reaction dagegen, und zwar nicht ans wirthschaftlichen, sondern aus gesundheitlichen
Gründen geltend macht, so ist cs doch die Regel, daß die Mädchen bis zu ihrer Vcr-
heirathung und meist auch nach derselben in der Fabrik bleiben. Ein solches Mädchen
kann sich selbstverständlich nur sehr geringe Kenntnisse der weiblichen Hand
arbeiten aneignen, wenn sie 12 Stunden sin Spinnereien 13 Stunden) einschließlich
der Pausen, in der Fabrik sein muß, und nvch die oft weiten Wege von und nach der
Fabrik zu machen hat. Kochen, und was sonst damit zusammenhängt, lernt ein
solches Mädchen meist gar nicht. Auch kann sie dem elterlichen Haushalt in der Regel
in der kurzen Zeit, in welcher sie zu Hause ist, nichts Gutes absehen, da die Mutter selbst
ihre Hauptzeit in der Fabrik zubringt und gar keine Zeit zur geordneten Führung ves
Haushalts hat, selbst wenn sie sich in der Jugend die nöthigen Kenntnisse angeeignet hätte.
Wenn nun ein in solcher Umgebung aufgewachsenes, stets in der Fabrik beschäftigtes und
wegen ihrer Einwirkung und der mangelhaften Ernährung körperlich schlecht entwickeltes
Mädchen heirathet, so bedarf das Bild eines auf solcher Grundlage errichteten Haushalts
keiner weitern Ausführung."
Für den Jnspectionsbezirk Eh'cmnitz will der Fabrik-Jnspector einen nachtheiligen
Einfluß der vielfach üblichen „längeren (11-, 12- und IZstündigen) Arbeitszeit, zu welcher
sich oft noch ein stundenweiter Nachhauseweg gesellt, auf die Gesundheit und Leistung^
fähigkeit der Arbeiter, namentlich aber der weiblichen", nicht erfahren (!) haben; derselbe
hebt aber doch hervor, daß „durch derartige Verhältnisse der Sinn für Häuslichkeit
und das Bestreben, sich an der Wirthschaft im Hause zu betheiligen, weder geweckt
nvch gefördert wird, so daß aus diesen Arbeiterinnen, die den größten Theil ihrer Zeit in
Fabriken und auf dem Wege zubringen, später schwerlich tüchtige Hausfrauen
werden." (Jahresbericht der sächsischen Fabrik-Jnspectoren für 1886. S. 104.)
Diese Entwickelung ist um so bedenklicher, als die Zahl der Ar'
beiterinnen in bestimmten Jndustrieen sich stetig mehrt und die Einstufst
sich auf bestimmte Bezirke concentriren. Namentlich gilt das bezüglich
der Textilindustrie. Wie sehr hier die Arbeiterinnen überwiegen, dafür
nur ein Beispiel: Am 15. Oct. 1881 waren in der deutschen Textilindustrie
122180 weibliche Personen zwischen 12 3 U und 27 Jahreu beschäftigt,
während die Zahl der männlichen Arbeiter in diesem Lebensalter N»r
71838 betrug (Band 53 der „Statistik des Deutschen Reiches," Er- |
gänzungsheft) *). Die rasche Vermehrung der Zahl der beschäftigten
Arbeiterinnen ergibt eine Vergleichung der Gewerbezählung von 1875
') Schon im Jahre 1847 (unmittelbar nach Annahme des Zehnstundcngesetzes) Ö c *
hörten in England von den 544876 iit der Textilindustrie beschäftigten Arbeitern
363796 d. h. über zwei Drittel, zur Klasse der „geschützten Personen". In der Schweis
kamen ebenso 1882 auf 85703 Personen der Textilindustrie 58214 „geschützte Personen"-
(Schweizer Fabrikstatistik. Bern 1883.) Während in der gesammten Baumwoll-, Woll-
und Flachs-Industrie Englands im Jahre 1850 die Zahl der Arbeiterinnen 304 000 be
trug, zählte man 1875 schon 507 000 Arbeiterinnen. In der Baumwoll-Jndustrie allein
waren 1850 — abgesehen von Kindern unter 13 Jahren — neben 132 000 männlichen-
184 000 weibliche Personen beschäftigt. Bis zum Jahre 1875 wuchs die letztere Zahl ans
2,-)8 000 heran, während die erstere nur auf 154 000 gestiegen war. (S. Schmollerst
Jahrbuch, Bd. IX, S. 88.) In der Textilindustrie des Oberelsasses kamen 1882 an!
23 000 männliche (47 °/o) 26 000 (53» weibliche und 6700 jugendliche (12—16 jährige)
Arbeiter. (Hcrkner).