Full text: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

396 IL AbijOnitt: CErlöidhen der Schuldverhältniffe. 
IH. Terminologie: Der Dentlichkeit und Abkürzung wegen empfiehlt e8 fich nach deM 
Borgange KXohlers bie Forderung, mit der aufgeredhnet werden [oll, al? Aufrednung® 
fordberung, Diejenige, gegen die aufgerechnet werden {oll. al8 Haubtiorderung 
bezeichnen. 
Sofa, BR. I S111, dm folgend Lang, bezeichnet erftere al3 Aftivforderung, Ießter“ 
als Ba f{ivforderung. 
IV. Die yertragsmüßige Aufrehnung kann al8 ein gegenijeitiger Erlafveritag 
fonfirniert merben. Val. Enneccerus, Lehrb. 4./5. Aufl. 1, 2 8 292 S. 173, SchoNmeyer Bor 
bem. II S. 326, Sie ift nicht an die BorauSjegungen der gefeglidgen Aufrechnung gebunden 
‚SFälligfeit, Gleihartigfeit ufw.). Vgl. Ripr. d. OLG. Bd. 12 S. 305 (Auch ungleihor@0 
Sorderungen Können vertrag 3mäßig aufgerednet werden); ElHak-Lothring. ZA. 190 
S. 191 (Vertragsmäßig kann auch gegen eine erft {päter zur Entftehung gelangende Gegen“ 
Forderung aufgerecdhnet werden), Da e8 fih um einen gegenfeitigen Vertrag Handelt, nicht 
um zwei einfeitige Erlaßverträge, fo wird der Vertrag nicht wirkfam, wenn die Forderung 
auf ber einen oder anderen Seite nicht Heiteht oder nicht aufgehoben werden kann. Na 
anderer Muffaffung JoN bei irrtümlidher Unterftelung einer Gegenforderung der benachteiligt 
Släubiger nur einen Anfpruch wegen ungerechtfertigter Bereigerung auf Wiederherfteluns 
der Forderung Haben (Endemann II $ 146; anfheinend aud RGE, Bd. 63 S. 189 ff.) Durch 
Aufrednungsvertrag Kann aud vereinbart werden, daß gewiffe Künftig unter den Parteiel 
entfiehende Forderungen, ohne daß e8 noch einer befonderen Aufrechnungserflärung 
bedarf, durch die Wirkung des Vertrag3 felbit aufgerechnet merden follen. Ein folche8 pactum 
de compensando ift verbunden ; 
1. mit der fogenannten Sfontration, Hier wird zwed3 Ausgleidhung gegenfeitis“ 
Schulden unter mehr al8 zwei Berfonen ein Kreis gebildet. Angenommen in der Berfone?” 
teihe A, B, C, D, E, F jet immer der Nebenmann links Schuldner jeine8 Nebenmannes zecht®: 
endlig F Schuldner3 de3 A. In dem idealen Falle, daß die Schuldfummen gleich groß wäTEN 
würde hier der ganze Kreislauf bes Geldes unterbleiben können. Daraus ergibt {iß, daß 
bei Bildung eines jolden GirokreifeS auf alle Fälle, zumal unter Zuhilfenahme der Delegatio* 
und fonftiger Subftitutionen, Barzahlungen in hohem Grade erjpart werden können. Hierauf 
beruht das Verfahren der fog. Abredinung3ftellen (Clearingverkehr). Val. de8 nähere” 
Ruhlenbet, Der Scheck, feine wirtfhaftlide und juriftifhe Natur S. 25 ff.; 
2, mit dem Kontokorrentverkehrt. Bet diefem wird vereinbart, daß die einze(nen 
Horderungen im GefjHäftsverkehr zwijchen zwei Parteien Für fi nicht gefondert geltend 
gemacht werden, jondern daß erft ihre Summen am Schluffe der vereinbarten Abrechnung?“ 
beriode gegenfeitig verrechnet und al8dann der Saldo al8 der zugunften de8 einen Beteiligte 
li ergebende Forderungsüberfhuß fejtgeftellt und bar geleiftet werden fol. Bol. HGB. 8 BO 
Kegela8berger, JheringS Kahrb. f. Doamatik Mb, 46 S. 1 ff., Staub, Lonım. Bem. zu 88 309 
356 DGB. . 
Wegen der außerordentliden vollZwirt{Haftliden Bedeutung der vertragsmähigen Yul 
cednung (zumal unter Benügung des VBerredHnungs81]hj eds) vgl. Aubhlenbedk, Der She 
a. a. D., ferner den Auffag zum VBorentwurf eine® SchedgefeßeS von Kırhlenbek in Abjab ö 
Seleß und Recht 1907, Sebtembernummer; derielbe, Kommentar zum Schedgefeß. Hem. 2 zu 5 12 
8 387. . 
Schulden zwei Perfonen einander Leiftungen, die ihrem Gegenftande nad) 
gleichartig find, Jo fann jeder Theil feine Forderung gegen die Forderung deS 
anderen Cheile8 aufrechnen, fobald er die ihm gebührende Leiftung fordern un) 
die ihm obliegende Leiftung bewirken kann. 
€. I, 281 bf. 1; II, 331; III, 881. 
1 Die BVorausjekungen des gefekliden Necdhtes der Aufrechnung (Auf 
rechnunaslage) :
	        
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