Contents: Die Krankenversicherung

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nach abweichenden Grundsätzen, sodass sich der Grundlohn 
mehr oder weniger dem tatsächlichen Arbeitsverdienst 
nähert. Schliesslich ist der Umfang des Krankenrisikos 
und der zu seiner Deckung erforderliche Aufwand von 
Staat zu Staat je nach Klima, Lebens- und Arbeitsbedin- 
gungen, dem Stand der allgemeinen Gesundheitsfürsorge, 
der beruflichen Gliederung der Bevölkerung verschieden. 
Auch ist es wesentlich, ob neben der Krankenversicherung 
eine Invaliden- und Erwerbslosenversicherung besteht. 
Unter diesen Umständen erscheint es schwierig, eine 
allgemein annehmbare Bemessungsart des Versicherungs- 
beitrages und einen international annehmbaren Mindest- 
oder Durchschnittsbeitrag ausfindig zu machen. Aus 
diesem Grund unterlassen wir es, die Regierungen über 
diesen Gegenstand zu befragen. Wir können dies umso 
eher tun, als der Kostenausgleich, soweit er erreichbar 
ist, durch eine Angleichung der Geld- und Sachleistungen 
sozusagen selbsttätig erzielt wird. Wir haben daher das 
Hauptgewicht auf die Angleichung der Geld- und Sachlei- 
stungen gelegt und über die Möglichkeiten einer interna- 
tionalen Regelung der Leistungen die Meinungen der 
Regierungen der Mitgliedstaaten eingeholt.
	        
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