Full text: Laienbrevier der National-Ökonomie

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5. Kapitel 
Mißbrauches,- aber indem er das letztere ausübt, ist 
der Schaden, den er sich selber als Eigentümer der 
Ware zufügt, in der Regel weit größer, als der, den 
er seinen Nächsten antut. Schon der Ligennutz wird 
also hier hemmend wirken. Und wenn jemand seinen 
Mitbürgern waren vorenthält, so findet das sehr schnell 
sein Rorrektiv in der Neuproduktion solcher waren, 
sowie in ihrer Beweglichkeit, wenn heute ein Ring 
von Rornhändlern versuchen wollte, seine Speichervor 
räte dem Berliner Publikum so lange vorzuenthalten, 
bis er eine Preiserhöhung von 50 % durchgesetzt hätte, 
so würde man höchstens darüber lachen, wenn aber 
ein Ring von Terrainspekulanten um Berlin herum 
das gleiche mit seinen Grundbesitz beschlösse, so wäre 
das eine sehr ernste Sache und würde Tausende in ihrem 
Erwerbsleben beeinträchtigen, genau so, wie eine Schädi 
gung Dritter eintreten würde, wenn jemand sich zur Zeit 
der Reisesaison das alleinige Recht auf die Badezüge 
sichern und nun mit dem Wiederverkauf der Fahrkarten 
Spekulation treiben wollte. 
Die Hergäbe einer Ware bedeutet immer, daß der 
Räufer eine Leistung empfängt, die ohne Zutun des 
Verkäufers in dem Moment nicht vorhanden wäre. 
Ñber der Grund und Boden ist unter allen Umständen 
vorhanden, wo man ihn braucht, wer immer sich 
zwischen den Urbesitzer eines Grundstückes und einen 
mutmaßlichen Räufer drängt, um an dem Handel zu 
verdienen, leistet dadurch dem Räufer nicht nur keinen 
Dienst, er schädigt ihn sogar. 
Eine gewisse Leistung mag in der Vermittlung 
eines Verkaufes liegen, damit Räufer und Ver 
käufer sich finden. Ñber nicht im Handel selbst, 
weshalb auch durch solchen keinerlei volkswirt-
	        
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