Full text : Laienbrevier der National-Ökonomie

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5.  Kapitel

Mißbrauches,-  aber  indem  er  das  letztere  ausübt,  ist
der  Schaden,  den  er  sich  selber  als  Eigentümer  der
Ware  zufügt,  in  der  Regel  weit  größer,  als  der,  den
er  seinen  Nächsten  antut.  Schon  der  Ligennutz  wird
also  hier  hemmend  wirken.  Und  wenn  jemand  seinen
Mitbürgern  waren  vorenthält,  so  findet  das  sehr  schnell
sein  Rorrektiv  in  der  Neuproduktion  solcher  waren,
sowie  in  ihrer  Beweglichkeit,  wenn  heute  ein  Ring
von  Rornhändlern  versuchen  wollte,  seine  Speichervorräte ­
  dem  Berliner  Publikum  so  lange  vorzuenthalten,
bis  er  eine  Preiserhöhung  von  50  %  durchgesetzt  hätte,
so  würde  man  höchstens  darüber  lachen,  wenn  aber
ein  Ring  von  Terrainspekulanten  um  Berlin  herum
das  gleiche  mit  seinen  Grundbesitz  beschlösse,  so  wäre
das  eine  sehr  ernste  Sache  und  würde  Tausende  in  ihrem
Erwerbsleben  beeinträchtigen,  genau  so,  wie  eine  Schädigung ­
  Dritter  eintreten  würde,  wenn  jemand  sich  zur  Zeit
der  Reisesaison  das  alleinige  Recht  auf  die  Badezüge
sichern  und  nun  mit  dem  Wiederverkauf  der  Fahrkarten
Spekulation  treiben  wollte.
Die  Hergäbe  einer  Ware  bedeutet  immer,  daß  der
Räufer  eine  Leistung  empfängt,  die  ohne  Zutun  des
Verkäufers  in  dem  Moment  nicht  vorhanden  wäre.
Ñber  der  Grund  und  Boden  ist  unter  allen  Umständen
vorhanden,  wo  man  ihn  braucht,  wer  immer  sich
zwischen  den  Urbesitzer  eines  Grundstückes  und  einen
mutmaßlichen  Räufer  drängt,  um  an  dem  Handel  zu
verdienen,  leistet  dadurch  dem  Räufer  nicht  nur  keinen
Dienst,  er  schädigt  ihn  sogar.
Eine  gewisse  Leistung  mag  in  der  Vermittlung
eines  Verkaufes  liegen,  damit  Räufer  und  Verkäufer ­
  sich  finden.  Ñber  nicht  im  Handel  selbst,
weshalb  auch  durch  solchen  keinerlei  volkswirt-
            
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