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[5. Kapitel
eonge Zeit verkauft wird, denn nun stehen sich
zwei ganz ungleiche Tauschobjekte gegenüber, auf der
einen Seite eine Sache, auf der anderen ein Recht,
das Recht auf ein Stück Land auf ewige Zeiten,' auf
der einen Seite ein klarumgrenztes Wertobjekt, auf
der anderen ein Recht, dessen Wert, weil
bis in die Ewigkeiten gesteigert, jedes
menschlichen Abwägungsvermögens spottet.
Solange nun der Wert dieses Rechtes eine ziemlich
konstante Größe bildete, wie noch bis in den Anfang
des vorigen Jahrhunderts hinein, hatte der Unsinn,
der in einem solchen ungleichen Tausch liegt, keine
ernsteren wirtschaftlichen Nachteile. Als aber mit der
fortschreitenden Arbeitsteilung und der Erleichterung
des Verkehrs durch die Rahnen, d. h. durch die erhöhte
Bewegung der Menschen in bezug auf ein Gbjekt, der
Wert dieser gegen Sachgüter erworbenen Bodenrechte
sich sehr schnell vermehrte, da wurde dieser Tausch zu
einem einseitig ungeheuren Vorteil für die, die die
5achgüter hergaben und solche Rechte erwarben.
Freilich suchten die Verkäufer der Rechte, d. h.
des Bodens sich dadurch schadlos zu halten, daß sie
hohe Preise forderten, sogenannte Zukunftswerte, aber
diese Zukunft hat schließlich doch ganz anders ausge
sehen, als jene Verkäufer sich träumen ließen, und viele
ältere Leute werden heute mit Schmerz zurückdenken an
Verkäufe von Grund und Boden, die sie vor 40 bis
50 Jahren abgeschlossen, und bei denen sie glaubten, die
Zukunft voll eskomptiert zu haben.
Da nun der zur Herrschaft gekommene dritte Stand,
der zugleich Träger der Sachgütererzeugung war, sehr
schnell erkannte, welche ungeahnte Tauschgelegenheit
sich ihm hier bot, beeinflußte er die Gesetzgebung und