Full text : Laienbrevier der National-Ökonomie

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8.  Kapitel

Wohin  obige  Anschauung  von  der  kritiklosen  Nütz'
lichkeit  des  verdienens  und  der  Vermögensbildung  führt,
zeigt  ein  Argument,  welches  dem  Verfasser  einmal  jenseits ­
  des  großen  Teiches  bei  Besprechung  der  Beamtenkorruption
  begegnet  ist.  Man  wollte  sie  nicht  gerade
verteidigen,  aber  doch  entschuldigen,  und  namentlich
hervorheben,  daß  sie  wohl  moralisch  verwerflich  wäre,
die  Volkswirtschaft  eines  Landes  aber  nicht  schädige,
denn,  hieß  es,  das  Geld  bliebe  doch  im  Lande,  viele
Beamte  würden  reiche  Leute,  die  dann  ihr  vermögen
wieder  vererbten,  so  hebe  sich  die  Kaufkraft  des  Volkes,
der  eine  verdiene  doch,  was  der  andere  verlöre  usw.
Nach  diesem  Argument  müßte  somit  das  Volk  am
schnellsten  zu  Wohlstand  kommen,  in  dem  am  meisten
gestohlen  würde.
Die  Absurdität  dieses  Falles  wird  jeder  einsehen,
und  man  wird  sofort  mit  der  Antwort  bei  der  k)and
sein,  daß  das  eben  eine  gesetzwidrige  und  damit  verwerfliche ­
  Vermögensbildung  sei.  Nun  hat  aber  die
Volkswirtschaftslehre  ihr  Urteil  über  den  wert  oder
Unwert  einer  Vermögensbildung  nicht  nach  dem  zu
richten,  was  gesetzlich  erlaubt  ist  oder  nicht,  denn  die
Gesetzgebung  ist  etwas  Wandelbares,  und  sie  hat  sich
viel  mehr  nach  den  Ergebnissen  nationalökonomischer
Forschungen  zu  richten,  als  diese  nach  ihr.  Die  Gesetzmäßigkeit ­
  einer  Vermögensbildung  kann  nie  und
nimmer  über  ihren  volkswirtschaftlichen  wert  oder  Unwert ­
  entscheiden,'  sonst  käme  man  zu  folgendem  Nesultat:
  Gewinnt  ein  Preuße  in  der  erlaubten  preußischen
Lotterie  100  000  Mark,  so  hat  er  sein  Volksvermögen
vermehrt,  gewinnt  er  sie  in  der  verbotenen  braunschweigischen ­
  Lotterie,  dann  nicht-  und  dabei  liegt  es
            
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