Schlußfolgerungen
Herstellung gesunder wirtschaftlicher Verhältnisse ge
nügt zweierlei:
1. die Beseitigung aller wirtschaftspolitischen Maß
regeln, die den wert solcher Rechte künstlich erhöhen,
in erster Linie organische Überführung des Realkredits
in die öffentliche Hand und Schließung des Grundbuches
gegen das Privatkapital, von allen wirtschaftspolitischen
Maßnahmen ist unser Hypothekensystem das verhäng
nisvollste gewesen, denn, war es schon schlimm, daß
man dem Rapita! schrankenlose Bodenrechte überlieferte,
so war es noch schlimmer, daß man hierauf sogar
noch ein besonderes Vorrecht, die Priorität, aufbaute.
2. schrittweise Ausdehnung und Wahrung der Rechte,
die die Allgemeinheit an der Grundrente ihres Landes hat.
Manche befürworten zu diesem Zwecke eine Ver
staatlichung des Grund und Bodens. Das wäre aber
der umständlichste weg, und der Vorschlag beruht zum
Teil auf einer Verkennung des Begriffs Verstaatlichung.
Tewiß, hin und wieder werden Staat und Gemeinden
gezwungen sein, von einem ausgedehnten Tnteignungs-
recht Gebrauch zu machen- aber in der Hauptsache
wird eine Neuregelung der Grundsteuerverhältnisse zum
gewünschten Ziele führen.
Der Staat hat sein älteres Recht am Grund und
Loden noch nie ganz aufgegeben. (Es ist eine Täuschung,
wenn wir das meinen, und wenn wirmeinen, wir könnten
ihn durch eine Verstaatlichung wieder in Rechte einsetzen,
die er nicht mehr hat. Das ist nicht dermal!. Im Grunde
ist der Staat, die Allgemeinheit, noch genau so der
Herr seines Grund und Bodens, wie zu den ersten Zei
ten. Die Grundsteuer, die jeder bezahlt, der ein Stück
^and besitzt, ist gewissermaßen die Pacht dafür. Unter
läßt er, sie zu zahlen, so nimmt der Staat sein Land