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Schlußfolgerungen
verliert, wenn aus derGrundrente gespeist,
den Charakter des Ñlmosens, denn niemand
bringt für sie ein Opfer. Ihre Erhaltung wird zu
einem Rechte, denn die Rechte des Gesamtorganismus
machen nicht vor den Arbeitsunfähigen halt. Man kann
sie ebensowenig davon ausschließen, wie wir unserm
Ohrläppchen oder unserem kleinen Finger die Mt-
ernährung verweigern können, weil sie nicht direkt
Zum Nahrungserwerb beitragen.
Der Staat ist ein Organismus wie jeder andere,
und an dem, was er als solcher schafft, hat jeder
seiner Teile ein Recht, ganz einerlei, ob er arbeits
fähig oder -unfähig ist. ñber an dem, was der einzelne
erarbeitet, hat nur dieser ein Recht. In dieser ein
fachen Formel liegt die Lösung des Problems, wie jedem
der volle Ñrbeitsertrag garantiert und zugleich das
Recht auf Existenz proklamiert werden kann.
Und wie ist dieses Ziel zu erreichen?
Zunächst, indem wir vergangenes vergangen sein
lassen und alles, was unter alten Rechtsformen er
worben ist, als zu Recht bestehend hinnehmen, in Zu
kunft aber den Widersinn vermeiden, der im Tausche
einer vergänglichen Sache gegen ein ewiges Recht liegt.
Die hergäbe des Grund und Rodens gegen
eine Sache muß zeitlich begrenzt sein. Vas
ist aber nicht so zu verstehen, daß von nun ab Land
nur verpachtet oder auf bestimmte Zeit verkauft werden
dürfe. Mt unserem Grund und Boden sind so viele
und mannigfaltige Meliorationen verknüpft, die wir
durchaus als Sachgüter ansprechen müssen, daß es wer-