212
8. Kapitel
kehrt wäre, hier dem Tausche von Zache gegen Zache
die Freiheit beschränken zu wollen, die allein ihn nutzbringend
macht. Ulan braucht, um unsere Forderung
zu erfüllen, keinen Käufer zu verhindern, diese Meliorationen
auf ewige Zeiten, d. h. so lange sie eben
dauern, zu erwerben. Ulan braucht nur dem Staate
von dem sogenannten „unverdienten Wertzuwachs" seines
Grund und Lodens einen möglichst großen Anteil
zur Einziehung bei verkauf oder Erbteilung oder, bei
unpersönlichem Eigentum, in gewissen Perioden, vorzubehalten,
sowie eine progressive Besteuerung derjenigen
werte vorzunehmen, die sich jährlich in der
Grundrente verdichten und im Verkaufspreis des Landes,
abzüglich aller Verbesserungen, zum Ausdruck
kommen.
Auf diese weise genießt das, was am Grund und
Boden vergänglich ist, nämlich die durch Menschen geschaffenen
Meliorationen, vollste Tauschfreiheit, aber
jene Rechte, die mit der ewigen unvergänglichen Substanz
des Grund und Bodens verknüpft find, werden
zeitlich begrenzt und die Allgemeinheit erhält für ihre
Leistung die ihr allein gebührende Gegenleistung.
In diesen Vorschlägen liegt nichts Künstliches, Uto»
pistisches, Zukunftsstaatliches; es handelt sich um die
einfache Etablierung wirtschaftlicher Gerechtigkeit nach
klarer Erkenntnis der Gesetze, die das Wirtschaftsleben
der Völker beherrschen.
was sich sonst noch von Schlußfolgerungen aus
unseren Prämissen ergibt, ist nebensächlich zu dem
vorangegangenen. Ls war ja auch nicht viel mehr beabsichtigt,
als einige einfachste Wahrheitssätze zu for-