Full text : Laienbrevier der National-Ökonomie

68

4.  Kapitel

sein  (Belò  in  eine  Bank,  die  nun  ihrerseits  die  Kapitalanlage ­
  macht.
Im  letzteren  Falle  scheint  diese  am  unpersönlichsten,
am  arbeitslosesten,  und  doch  liegt  hier  wieder  nur  eine
Arbeitsteilung  vor,  indem  die  Bank  die  befähigtere
Instanz  ist,  gute  Chancen  von  schlechten  zu  unterscheiden, ­
  und  indem  der  Durchgang  des  Kapitals  durch
die  Bank  an  die  Aktienunternehmungen  eine  Versicherung ­
  gegen  Verluste  bedeutet.  Aber  selbst  dieser  unpersönlichste ­
  Fall  ändert  gar  nichts  an  der  Tatsache,
daß  in  der  hergäbe  solchen  Kapitals  eine  Dienstleistung
für  andere  liegt,  und  daß  der  Gewinn  aus  dieser  Dienstleistung, ­
  die  Dividende,  weiter  nichts  ist,  als  der  Lohn
für  geliehene  kristallisierte  Arbeit,  immer  vorausgesetzt,
das  Kapital  entspräche  dieser  Forderung.
Jemand  hat  eine  Erfindung  gemacht,  zu  deren
Verwirklichung  er  gewisse  Maschinen  braucht;  bei
nicht  vorhandener  Arbeitsteilung  würde  er  gezwungen
sein,  diese  selbst  herzustellen  und  vielleicht  einige  Jahre
seines  Lebens  daran  zu  setzen.  In  diesem  Falle  würde
niemand  seinen  schließlichen  Verdienst  eine  arbeitslose
Rente  nennen.  Wenn  nun  ein  anderer  zufällig  solche
Maschinen  durch  seiner  Hände  Arbeit  hergestellt  hat
und  sie  ihm  leiht,  so  ist  doch  kein  plausibler  Grund
vorhanden,  warum  das  ausbedungene  Entgelt  für
dieses  Darlehn  eine  arbeitslose  Rente  darstellen  soll.
Die  beiden  bilden  gewissermaßen  eine  Person,  und
dasselbe  ist  der  Fall,  wenn  jemand  dem  Erfinder
nicht  die  Maschine  selbst,  wohl  aber  das  Geld  zu  dieser
Maschine  leiht,  falls  er  solches  ehrlich  erarbeitet  hat.
In  ihrer  volkswirtschaftlichen  Bedeutung  steht  die
hergäbe  der  Erfindung  und  die  hergäbe  des  Kapitals ­
  zu  ihrer  Ausführung  auf  ganz  gleicher  Stufe,
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.