Full text : Die Sozialpolitik Bismarck's

L  46.0  L  53.0  L  18.0  L  48.0  L  49.0  L  82.0  L  64.0  L  32.0  L  1.0  L  10.0  L  15.0  L  20.0  L  45
a  64.0  a  -4  5.0a  24.0  a  -34.0  a  56.0  a  3.0  a  20.0  a  20.0  a  0.0  a  0.0  a  0.0  a  0.0  a  0.0
b  34.0  b  38.0  b-61.0  b-31.0  b-14.0  b  90.0  b  19.0  b  23.0  b  0.0  b  0.0  b  0.0  b  0.0  b  0.0

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setzes  war  so  handgreiflich,  dass  es,  wie  schon  bemerkt,  im
Laufe  der  Jahre  auf  weite,  bisher  unversicherte  Yolkskreise  ausgedehnt ­
  wurde.  So  durch  ein  Gesetz  vom  28.  Mai  1885  auf  die
Arbeiter  im  Transportgewerbe,  am  5.  März  1886  auf  die  im  landend ­
  forstwirtschaftlichen  Betriebe  beschäftigten  Personen,  am
15.  März  1886  auf  die  infolge  von  Betriebsunfällen  verunglückten
Beamten  und  Personen  des  Soldatenstandes,  am  11.  und  13.  Juli
1887  auf  die  bei  Bauten  beschäftigten  Personen,  Seeleute  und
andere  bei  der  Seeschiffahrt  beteiligten  Arbeiter  und  Beamte.
Nun  war  nur  noch  das  letzte  in  der  kaiserlichen  Botschaft
vom  17.  November  1381  aufgestellte  Ziel  zu  erreichen:  die
Alters-  und  Invalid  i  dätsver  Sicherung  der  Arbeiter
nnd  Dienstboten.  Die  Kosten  dieser  Versicherung  waren
zweifellos  noch  höher  zu  bemessen  als  die  für  Krankheit  und
Unfälle  und  daher  ohne  Beisteuer  des  Reiches  kaum  aufzubringen.
Bismarcks  Ideal  war  aber  ausserdem,  die  Arbeiter  überhaupt ­
  mit  Beiträgen  zu  den  ihnen  zwangsweise  auferlegten
Versicherungen  zu  verschonen  und  die  Leistungen  des
,,praktischen  Christentums“  der  deutschen  Sozialpolitik,  namentlich ­
  diejenigen  für  alte  und  invalide  Arbeiter,  recht  ausgiebig  zu
gestalten.  Aus  diesen  Gründen  hatte  Bismarck  1881  die  Losung
ausgegeben,  das  Tabakmonopol  im  Deutschen  Reiche  einzuzuführen
  und  dessen  reiche  Erträgnisse  für  die  sozialpolitischen ­
  Bedürfnisse  und  Ausgaben  als  „Patrimonium“  (Vatergut) ­
  „der  Enterbten“  zu  verwerten.  In  der  Tat  forderte
Bismarck  vom  Reichstag  im  April  1882  das  Tabakmonopol  zu
diesem  Zwecke.  Doch  der  Reichstag  .lehnte  das  Tabakmonopol
mit  ungeheurer  Mehrheit  (277  gegen  43  konservative  Stimmen)
um  15.  Juni  ah.  Ein  beklagenswerter  Beschluss,  da  die  deutsche
Reichseinnahme  aus  dem  Tabakmonopol  schon  1882  auf  165  Millionen ­
  Mark  geschätzt  wurde,  und  die  Monopolländer  (Frankreich, ­
  Italien,  Oesterreich-Ungarn)  ihre  sichersten  und  stattlichsten ­
  Staatseinnahmen  daraus  beziehen.
Die  Ablehnung  des  Tabakmonopols  verlangsamte  die  Vorlegung ­
  des  Alters-  und  I  n  valid  it  ätsversich  cru  ngsgesetzes
  bedeutend.  Doch  waren  die  Grundzüge  der  Vorlage
schon  im  Dezember  1887  fertiggestellt.  Kaiser  Wilhelm  I.  erlebte
noch  die  Freude,  dass  sie  von  weiten  Kreisen  dos  deutschen
Volkes  beifällig  und  mit  Freuden  begrüsst  wurde.  Aber  der
Bundesrat  unterzog  den  Entwurf  im  Frühjahr  und  Sommer  1888
eingehender  Beratung  und  Umgestaltung,  so  dass  erst  Kaiser
Wilhelm  II.  in  seiner  Thronrede  vom  22.  November  1888  dem
Reichstag  die  abgeschlossene  Vorlage  ankündigen  konnte.  Der
Reichstagsausschuss,  der  die  Vorlage  beriet,  verwendete  darauf
grossen  Fleiss  und  legte  sie  schon  am  22.  März  1889  dem  Reichstag ­
  wieder  vor.  In  der  dritten  Lesung,  die  vom  18.  bis  24.
Mai  dauerte,  hielt  Bismarck  am  18.  Mai  seine  letzte
Reichs  tagsrede  —  eine  merkwürdige  Fügung,  dass  der  Mann,
            
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