wenn sie sich seiner begeben und es der Production zur
Verfügung stellen: wer einmal das Privateigentum an den
Productionsmitteln billigt, muss auch die Consequenzen
davon in den Kauf nehmen.
Aber man geht noch weiter und behauptet, dass diese
Entschädigung das einzig wirksame Mittel sei, um das
Capital zu dieser wichtigen Function zu veranlassen: nämlich
zur Anhäufung der zur Production notwendigen Capitalien
durch das Sparen.
„Neben dem berechtigten Arbeitslohn steht ein ebenso
berechtigter Factor, das ist der Capitalzins,“ so schrieb ein
Schüler von Schulze-Delitzsch, Jules Faucher; „dieser
Zins ist nichts weiter, als der Lohn für die bewiesene Enthaltsamkeit;
wer Capital sammelt, hat sich Entbehrungen
auferlegt, er hat die von ihm erworbenen Mittel nicht verbraucht,
sondern sie in verbesserten Werkzeugen, Vorräten
und dergl. angelegt, und er ist dadurch in
den Besitz von Capitalien gelangt, die der Allgemeinheit
zu gute kommen; dafür, dass er seinen Vorrat, die Früchte
seiner Enthaltsamkeit, hergicbt, muss er belohnt werden,
und das geschieht durch die Zahlung von Zinsen, denn
diese Entbehrung ist so viel und oft mehr wert, als die
Arbeit selbst. Es ist daher nicht möglich, dass der Arbeitslohn
auf Kosten des Entbehrungslohns sich erhöht.“*)
Lassalle moquiert sich in seiner berühmten Streitschrift
gegen Schulze-Delitzsch nicht schlecht über diese
armen Capitalisten, Asketen, indische Büsser, Säulenheilige,
die auf einem Bein auf einer Säule stehen, mit
weit vorgebogenem Arm und Oberleib und blassen Mienen
einen Teller ins Volk streckend, um den Lohn ihrer Entbehrungen
einzusammeln !
Selbst in England, wo der Entbehrungslohn (remunera-*)
Jules Faucher in der Berliner Reform. Citiert bei
L a s s a 11 e : Herr Bastiat-Schulze von Delitzsch (Gesamtausgabe,
III. Band, pag. 122).