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Die Arbeit des einzelnen wird, wie Rodbertus sehr tref
fend ausführt,*) zu einem grossen Teil nur durch die ge
meinschaftliche Arbeit fruchtbar. Wie käme also dem ein
zelnen das zu, was er gar nicht geschaffen hat? Die
Gesamtheit, durch deren Anstrengung einzig die Er
gebnisse nutzbringend gestaltet, hat auch ein Recht auf
einen Teil des gesellschaftlichen Productes.
In dem Augenblicke also, wo die gesellschaftliche
Production an Stelle der individuellen tritt, darf die Formel
des Rechtes auf den gleichen Arbeitsertrag nicht mehr
in ihrem individualistischen Sinne genommen werden. Sie
bedeutet nur, dass die Gesamtheit der Arbeiter dien vollen
Genuss von den Früchten der gemeinsamen Arbeit haben
muss, ohne dass von dem Privatbesitzer der Productions-
mittel irgend etwas davon weggenommen werden könnte.
Aber das sagt uns noch nicht, was denn von den
durch die gemeinsame Arbeit erzeugten Reichtümern, an
deren Erzeugung er mitgeholfen hat, auf jeden Arbeiter
entfällt; und hier glauben ja unsere Gegner — die den
Gegensatz zwischen dem Recht auf Existenz und dem
Recht auf den vollen Arbeitsertrag unterstreichen — den
Stein gefunden zu haben, an dem der Socialismus scheitern
muss.
Der Socialismus, so sagt man, hat keine Formel für
die Verteilung. Nationalökonomen wie Leroy-Beaulieu,
stimmen in diesem Puñete mit anarchistischen Com-
munisten wie Kropotkin überein, die der collectivistischen
Formel das communitäre Princip entgegenstellen: Jedem
nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürf
nissen.
§ 2.
Das Recht auf Existenz.
In seinem Buche: Der Wohlstand für alle, in dem
er die Formel des Rechtes auf Existenz oder vielmehr
*) Vergl. Rodbertus: Das Capital (Berlin, 1884).