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Die Arbeit des einzelnen wird, wie Rodbertus sehr treffend
ausführt,*) zu einem grossen Teil nur durch die gemeinschaftliche
Arbeit fruchtbar. Wie käme also dem einzelnen
das zu, was er gar nicht geschaffen hat? Die
Gesamtheit, durch deren Anstrengung einzig die Ergebnisse
nutzbringend gestaltet, hat auch ein Recht auf
einen Teil des gesellschaftlichen Productes.
In dem Augenblicke also, wo die gesellschaftliche
Production an Stelle der individuellen tritt, darf die Formel
des Rechtes auf den gleichen Arbeitsertrag nicht mehr
in ihrem individualistischen Sinne genommen werden. Sie
bedeutet nur, dass die Gesamtheit der Arbeiter dien vollen
Genuss von den Früchten der gemeinsamen Arbeit haben
muss, ohne dass von dem Privatbesitzer der Productionsmittel
irgend etwas davon weggenommen werden könnte.
Aber das sagt uns noch nicht, was denn von den
durch die gemeinsame Arbeit erzeugten Reichtümern, an
deren Erzeugung er mitgeholfen hat, auf jeden Arbeiter
entfällt; und hier glauben ja unsere Gegner — die den
Gegensatz zwischen dem Recht auf Existenz und dem
Recht auf den vollen Arbeitsertrag unterstreichen — den
Stein gefunden zu haben, an dem der Socialismus scheitern
muss.
Der Socialismus, so sagt man, hat keine Formel für
die Verteilung. Nationalökonomen wie Leroy-Beaulieu,
stimmen in diesem Puñete mit anarchistischen Communisten
wie Kropotkin überein, die der collectivistischen
Formel das communitäre Princip entgegenstellen: Jedem
nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen.
§ 2.
Das Recht auf Existenz.
In seinem Buche: Der Wohlstand für alle, in dem
er die Formel des Rechtes auf Existenz oder vielmehr
*) Vergl. Rodbertus: Das Capital (Berlin, 1884).