confisciert werden, das erstere dagegen erhalten bleiben oder
durch Anweisung auf Verzehrungsgüter ersetzt werden.
Und wenn alle Art Feudalprivilegien schliesslich ohne Ent
schädigung aufgehoben worden sind, dank der Feind
seligkeit der Aristokraten gegen die neue Ordnung und
den Notwendigkeiten des öffentlichen Wohles, warum
sollte dann nicht jede Art von Capital aus ähnlichen Grün
den ein ähnliches Geschick erleiden, indem man die An
weisung auf Verzehrsgüter nicht bezahlt?“*)
Kein Mensch kann in der That sagen, ob der Wider
stand der besitzenden Classen nicht eines Tages dieselben
Folgen haben wird, wie die am Ende des XVIII. Jahr
hunderts, ob die lange sorgfältig erwogenen Pläne fried
licher und gradweiser Expropriation nicht dasselbe Ge
schick erleiden werden, wie ähnliche Projecte, die Turgot
und Condorcet vor der französischen Revolution ausge
arbeitet hatten.
Damit aber die Confiscation des capitalistischen Eigen
tums, die Expropriation ohne Entschädigung überhaupt
begreiflich erscheinen kann — wir sehen von der Frage
ab, ob sie legitim sein würde —, muss man in der
Hypothese notwendigerweise die gleichzeitige
Unterdrückung aller Rententitel, des Grundeigentums und
capitalistischen Eigentums annehmen.
Denn wie Kropotkin mit Recht feststellt, existieren in
unserer Gesellschaft Beziehungen, die man thatsächlich
unmöglich abändern kann, wenn man nur einen Teil davon
angreift.
„Nehmen wir einmal an,“ so sagt er, „in einer be
stimmten Gegend würde eine begrenzte Expropriation vor
genommen : man beschränkte sich z. B. auf die Ent
eignung der grossen Grundherren, ohne die Fabriken
anzurühren, wie Henry George fordert; in irgend einer
*) Lichtenberger: Le socialisme et la révolution française
(Paris, Alcan 1899), pag. 234 ff.