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riums sollten die Eisenbahnen und Bergwerke, die Emis
sionsbank und die Versicherungsanstalten unterstellt sein;
es sollte Bazare für den Kleinhandel und Niederlagen für
den Grosshandel einrichten mit dem Recht, je nach dem
Werte der eingelegten Waren, eine Art Warengeld auszu
geben. Der Profit, den der Staat aus allen diesen Unter
nehmungen ziehen würde, sollte zunächst zur Zahlung des
Capitals und der Zinsen für die bei diesen Operationen be
nötigten Mittel dienen ; mit dem, was übrig blieb, sollte das
Arbeiterbudget dotiert werden (Budget ouvrier).*)
Dieses Budget sollte zur Schaffung von ländlichen und
industriellen Arbeiterassociationen dienen, denen der Staat
durch Creditgarantieen den Kauf von Productionsmitteln
ermöglichte.
„Da diese Einrichtung,“ so sagt Louis Blanc, „be
deutende Mittel erfordert, so würde die Zahl der Werk
stätten zunächst streng begrenzt werden ; aber gerade
durch ihre Organisation würde ihnen eine ungeheure Aus
dehnungsfähigkeit innewohnen.
Da der Staat als der alleinige Gründer der gesell
schaftlichen Productionsstätten (ateliers sociaux) ange
sehen wird, so würde er die Statuten bestimmen. Von
der Volksvertretung durchberaten und beschlossen, hätten
diese Vorschriften Form und Kraft von Gesetzen.
Zur Arbeit in den Nationalwerkstätten würden, bis
zum Betrage des zunächst zum Ankauf der Productions-
mittel gesammelten Capitals, alle Arbeiter berufen werden,
die moralische Garanticen böten.
Da die verkehrte und antisociale Erziehung der heu
tigen Generation kein anderes Mittel zur Steigerung des
Wetteifers und des Mutes wirksam sein lässt, als dio
höhere Bezahlung, so würde die Verschiedenheit der Löhne
der Verschiedenheit der Functionen angepasst werden.
Eine ganz neue Erziehungsmethode muss in diesem Puñete
*) Vergl. Menger: Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag.